Gustl Mollaths Ex-Frau im Alter von 56 Jahren gestorben

30.5.2017, 16:16 Uhr
Die Ex-Frau von Gustl Mollath (Archivbild) ist im Alter von 56 Jahren gestorben.

© dpa Die Ex-Frau von Gustl Mollath (Archivbild) ist im Alter von 56 Jahren gestorben.

Vor dem Nürnberger Amtsgericht begann im September 2003 die Hauptverhandlung gegen Gustl Mollath wegen Körperverletzung. Er soll seiner damaligen Ehefrau Petra - das Paar wird 2004 geschieden - Gewalt angetan haben. Später kommt der Vorwurf hinzu, er habe Autoreifen von ihm missliebigen Personen zerstochen.

Bereits in dieser Verhandlung übergibt der Nürnberger eine Verteidigungsschrift, die unter anderem auch Angaben über seiner Ansicht nach illegale Geldgeschäfte seiner Frau enthält. Die Nürnbergerin war bei der HypoVereinsbank Nürnberg beschäftigt und später mit einem führenden Manager der Bank verheiratet. Seine Frau strebte bereits zu diesem Zeitpunkt eine nervenärztliche Begutachtung von Gustl Mollath an. Das Gericht ordnet diese auch an.

Weil damals eine Unterbringung Mollaths in der Psychiatrie im Raum steht, ist das Landgericht Nürnberg-Fürth zuständig. Im August 2006 spricht es den Mann vom Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung und Sachbeschädigung frei. Er sei wegen einer psychischen Störung schuldunfähig, von ihm gehe außerdem eine Gefahr für die Allgemeinheit aus. Mollath wird in der Bayreuther Forensik untergebracht. Dieses Urteil, das der Bundesgerichtshof später bestätigt, gilt heute als höchst umstritten.

Erste Zweifel an den Gutachten

Im Februar 2011 stellt ein Gutachter bei der jährlichen Überprüfung erneut fest, dass Mollath einem für die Allgemeinheit gefährlichen Wahn unterliegt. Im Oktober 2011 berichten die Nürnberger Nachrichten als erste Zeitung über den Fall. In der Reportage werden erste Zweifel an den psychiatrischen Gutachten und am Vorgehen der Justiz angesprochen.

Kurz darauf ergeben weitere NN-Recherchen, dass die HypoVereinsbank die Angaben und Anzeigen Mollaths anders als die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth sehr ernst genommen hat. Nach diesem NN-Bericht fordert die Staatsanwaltschaft - fast zehn Jahre nach den ersten Anzeigen - von der Bank einen internen Revisionsbericht an. Dieser stammt bereits aus dem Jahr 2003 und hatte damals schon im Kern Mollaths Vorwürfe bestätigt.

Ein Anwalt aus Freiburg, der für Mollath tätig geworden ist, reicht 2012 beim Bundesverfassungsgericht eine Beschwerde ein. Erst im Juli 2013 fordert Karlsruhe eine Stellungnahme vom bayerischen Justizministerium und von der Generalbundesanwaltschaft dazu an. Beide Behörden äußern deutliche Zweifel daran, dass die Unterbringung Mollaths in der Psychiatrie nach sieben Jahren noch verhältnismäßig ist.

Inzwischen wächst der politische Druck vor allem auf Bayerns Justizministerin Beate Merk (CSU) enorm. Sie war in den vergangenen Jahren immer wieder mit dem Fall Mollath befasst. Im Landtag wird vor allem bei den Freien Wählern (FW) und den Grünen, später auch bei der SPD, scharfe Kritik am Verhalten der Ministerin und der Justizbehörden im Umgang mit Gustl Mollath laut.

Zahlreiche Fehler in dem Verfahren

Der Landtag setzt einen Untersuchungsausschuss ein, der später zahlreiche Fehler in dem Verfahren aufdeckt. Als durch Recherchen der NN bekannt wird, dass der Richter, der Mollath 2006 verurteilte, bereits 2004 bei den Nürnberger Steuerfahndern angerufen und dabei Mollath als "verrückt" bezeichnet hatte, ordnet die Justizministerin die Prüfung eines Wiederaufnahmeverfahrens an.

Beim Landgericht Regensburg geht im März 2013 ein Wiederaufnahmeantrag der Staatsanwaltschaft Regensburg ein. Diese listet zahlreiche Rechtsfehler auf, die ihrer Auffassung nach zu einer neuen Verhandlung gegen Gustl Mollath führen müssten. Das Landgericht in Regensburg lehnt im Juli 2013 ein Wiederaufnahmeverfahren mit einer über einhundertseitigen Begründung ab. Diese Entscheidung korrigiert das Nürnberger Oberlandesgericht im August 2013. Gustl Mollath muss nach sieben Jahren in der Psychiatrie vorerst freigelassen werden.

Das juristische Finale dann im August 2014: Das Landgericht in Regensburg hält es für erwiesen, dass Gustl Mollath seine damalige Ehefrau geschlagen, gebissen und bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt hat. Freigesprochen hat die Justiz den damals 57-jährigen Nürnberger dennoch.

Es sei nämlich möglich, dass Mollath zum Zeitpunkt der Tat, die sich vor 13 Jahren im Haus des Paares ereignete, wegen einer wahnhaften Störung schuldunfähig handelte. Feststellen könne man das nicht mehr, sagte die Vorsitzende Richterin Elke Escher, deshalb müsse auch hier nach dem Grundsatz "Im Zweifel für den Angeklagten" zugunsten Mollaths entschieden werden.

Einen glatten Freispruch erreichte der Nürnberger dagegen bei zwei weiteren Vorwürfen. Der eine betrifft die Freiheitsberaubung. Es könne nicht bewiesen werden, so Escher, dass Gustl Mollath seine Frau kurz vor ihrem Auszug 2002 eingesperrt und erneut geschlagen hat. Dass er reihenweise Autoreifen aufgestochen hat, darauf deuteten zwar Indizien hin, es fehlten aber klare Beweise. Anlass für eine erneute Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus sah das Regensburger Gericht nicht.

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