Neue Verordnung

Keine Nachtruhe beim Public Viewing? Diese Lärmschutz-Regeln gelten während der EM 2024

Saskia Muhs

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13.6.2024, 05:00 Uhr
Wer auch während der EM früh aufstehen muss oder einfach keine Lust auf Fußball hat, für den können Public Viewings zur nervlichen Belastung werden. Doch Lärmschutzregeln gelten weiterhin.

© Grafikgenerator/dpa Wer auch während der EM früh aufstehen muss oder einfach keine Lust auf Fußball hat, für den können Public Viewings zur nervlichen Belastung werden. Doch Lärmschutzregeln gelten weiterhin.

"Die öffentlichen Übertragungen der diesjährigen Fußball-Europameisterschaft der Männer in Deutschland können über die üblichen Ruhezeiten hinausgehen". Das hat die Bundesregierung in einer Verordnung vom 28. Mai offiziell angekündigt. Konkret heißt das: Die gesetzliche Nachtruhe ab 22.00 Uhr gilt zwischen dem 14. Juni und dem 14. Juli 2024 nicht – zumindest nicht für alle.

Denn die Ausnahme gilt nur für offizielle Public Viewings, die von den Betreibern im Vorfeld bei ihrer Kommune angemeldet haben. Die private Public Viewing Grillparty im Garten oder in der Kneipe nebenan zählt, sofern sie nicht das Go des städtischen Ordnungsamts hat, nicht dazu. Ob der Antrag genehmigt wird oder nicht, wird dabei einzeln entschieden und hängt von mehreren Faktoren ab. So heißt es in der Bundesverordnung:

"So müssen neben dem Publikumsinteresse also beispielsweise auch die Abstände zu Wohnhäusern und schutzbedürftigen Einrichtungen, die Sensibilität des Umfelds, Maßnahmen zur Lärmminderung sowie Umfang, Anzahl und Aufeinanderfolge der zugelassenen Ausnahmen berücksichtigt werden."

Wer also zu Hause gemeinsam Fußball schaut oder im Biergarten eine Leinwand aufstellt, der hat sich weiterhin an die Nachtruhezeit ab 22.00 zu halten. Danach darf maximal Zimmerlautstärke herrschen, erklärt uns Robert Pollak, Leiter des Nürnberger Ordnungsamts. Grenzwert der Zimmerlautstärke ist in reinen Wohngebieten (§ 3 BauNVO) ein Schalldruckpegel von 50 dB(A) tagsüber und 35 dB(A) während der Nachtruhe, gemessen im "Empfangsraum".

Nur eine Location in Nürnberg mit Genehmigung

Offiziell angemeldet und genehmigt sei für die Europameisterschaft 2024 in Nürnberg lediglich der Fanpark am Flughafen, verrät Pollak. Dieser überträgt nur die Deutschlandspiele, weshalb sich die Häufigkeit der Lärmbelastung für die Anwohner grundsätzlich in Grenzen halte. Doch auch hier gelten Regeln: Spätestens nach Spielende muss Nachtruhe herrschen. Bis in die Morgenstunden feiern mit lauter Musik ist trotz Sondergenehmigung nicht möglich.

Ein konkreter Beginn der neuen Nachtruhezeit während der Europameisterschaft sei aber nicht festgelegt, da man oft nicht abschätzen könne, wie lange die Spiele dauern. Zwar werde man die anderen Public Viewing Locations, zum Beispiel in Biergärten, nicht gezielt überprüfen, doch sollte sich ein Nachbar nach 22.00 über zu viel Lärm beschweren, muss das Ordnungsamt dem nachgehen, mahnt Pollak.