Mord am Aufseßplatz: Täter muss lebenslang hinter Gitter
24.10.2013, 11:35 Uhr
Während die Staatsanwaltschaft nach drei Verhandlungstagen überraschend lebenslange Haft wegen Mordes gefordert hatte und über den anfänglichen Totschlagsvorwurf hinausgegangen war, wollte die Verteidigung die brutale Attacke auf einen 27-Jährigen in der Südstadt als Notwehr verstanden wissen.
Am Donnerstag, dem vierten und letzten Verhandlungstag, folgte das Gericht nun dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Das Mordmerkmal der Heimtücke sei hinreichend erfüllt, so Richter Richard Caspar. Der Vorsitzende Richter desSchwurgerichts begründete das Urteil weiterhin damit, dass das vom Verteidiger geforderte Notwehrrecht nicht so weit ginge, dass eine bewaffnete Person einen Unbewaffneten niedersteche.
Der Verteidiger hatte am vorletzten Verhandlungstag noch auf Freispruch plädiert und geltend gemacht, dass das Opfer seinen Mandanten aggressiv angegangen sei. Dies konnte jedoch durch mehrere Zeugenaussagen widerlegt werden.
Der 37-jährige Angeklagte nahm das Urteil zunächst scheinbar regungslos auf, sackte jedoch im Laufe der Urteilsverkündung immer weiter in sich zusammen. Die Angehörigen des Opfers, die der Verhandlung beiwohnten, nahmen das Urteil mit Wohlwollen auf.
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