Neue Straßenverkehrsordnung: Das könnte sich bald ändern

10.1.2020, 05:50 Uhr
Den grünen Pfeil nur für Radfahrer könnte es bald öfter geben.

© Christophe Gateau, dpa Den grünen Pfeil nur für Radfahrer könnte es bald öfter geben.

Das neue Jahr bringt für Verkehrsteilnehmer neue Regelungen, Gesetze und Beschlüsse – etwa Änderungen an der Straßenverkehrsordnung (StVO). Unter anderem sind diese Neuerungen geplant: Härtere Strafen für das Durchfahren der gebildeten Rettungsgasse (Bußgeld bis zu 320 Euro, ein Punkt in Flensburg und ein Monat Fahrverbot), höhere Bußgelder für Halten in zweiter Reihe und mehr Rechte und Schutz für Radfahrer. Der Bundesrat wird abschließend über diese Vorschläge und einige Änderungsanträge am 14. Februar 2020 entscheiden.


Abstand halten! Neue Verkehrsordnung soll Radler besser schützen


Steht ein Fahrer mit seinem Pkw oder dem Lkw auf einem Radweg und behindert den Radfahrer, muss er mit einer Verwarnung von 70 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. Auch beim Halten auf dem Schutzstreifen muss er in Zukunft tiefer in die Tasche greifen, wenn sein Verhalten zu einem Unfall mit einem Radfahrer führt: 100 Euro sind dann fällig und er kassiert einen Punkt in Flensburg (zuvor waren es lediglich 35 Euro).

Grüner Abbiegepfeil nur für Radfahrer

Um Radfahrer und auch Fußgänger zu schützen, müssen nach dem neuen Gesetzentwurf Kraftfahrzeuge wie Busse oder Lkw, die über 3,5 Tonnen schwer sind, ihr Tempo beim Rechtsabbiegen auf Schrittgeschwindigkeit (7 bis 11 km/h) reduzieren. Wer das nicht einhält soll künftig mit 70 Euro belangt werden. Außerdem blüht dem Betroffenen ein Punkt in Flensburg.

Vorgesehen ist auch, einige neue Verkehrsschilder einzuführen. So etwa den grünen Abbiegepfeil für Radfahrer. Dieser, der Autofahrern das Rechtsabbiegen erlaubt, soll auch für Radfahrer gelten, die von einem Radweg aus rechts abbiegen wollen. Außerdem soll es einen gesonderten Grünpfeil ausschließlich für Radfahrer geben. Neu soll auch ein Schild eingeführt werden, welches das Überholen von einspurigen Fahrzeugen, also Fahrräder oder Motorräder, verbietet. Vor allem an Engstellen soll das Schild zum Einsatz kommen.

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