Hauptzollamt Nürnberg

Schwarzarbeit: 80 Zöllner schwärmen aus und kontrollieren Betriebe in Nürnberg und Umgebung

Alexander Brock

Lokales

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10.3.2023, 15:40 Uhr
Alles in Ordnung: Zoll-Beamte kontrollierten Betriebe in Nürnberg-Langwasser. Die Inhaberin der Reinigung, Doris Baronetti-Meyer, ist kooperativ. Die Zöllner haben bei ihr nichts zu beanstanden.

© Alexander Brock, NNZ Alles in Ordnung: Zoll-Beamte kontrollierten Betriebe in Nürnberg-Langwasser. Die Inhaberin der Reinigung, Doris Baronetti-Meyer, ist kooperativ. Die Zöllner haben bei ihr nichts zu beanstanden.

80 Zöllnerinnen und Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamtes Nürnberg haben im Rahmen einer bundesweiten verdachtsunabhängigen Schwerpunktaktion die Einhaltung des Mindestlohns kontrolliert. Dabei wurden in ganz Mittelfranken 84 Arbeitgeber geprüft und vor Ort 180 Beschäftigte befragt.

Geprüft wurden am Donnerstag Betriebe aus dem Bereich Einzelhandel, Gastronomie und Dienstleistung wie Nagelstudios, Barber-Shops und Kfz-Werkstätten. Im Verlauf des Tages ergaben sich in 18 Fällen erste Hinweise auf Verstöße, die weiter aufgeklärt werden müssen, darunter auch Unterschreitungen des Mindestlohns.

In drei Fällen hielten sich Arbeitnehmer illegal in Deutschland auf. An die Prüfungen schließen sich umfangreiche Nachermittlungen an, indem die vor Ort erhobenen Daten der Beschäftigten mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der Unternehmen abgeglichen und weitere Geschäftsunterlagen geprüft werden. Hierbei steht der Zoll in engem Informationsaustausch mit anderen Behörden und der Rentenversicherung. Im vergangenen Jahr leitete das Hauptzollamt Nürnberg in Mittelfranken 64 Verfahren gegen Arbeitgeber wegen Verstoßes gegen den Mindestlohn ein.

Seit dem 1. Oktober 2022 beträgt der gesetzliche Mindestlohn zwölf Euro brutto pro Stunde. Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber, die diesen Anspruch unterschreiten, sind unwirksam und werden geahndet. Neben dem allgemeinen Mindestlohn gibt es noch eine Reihe von Branchenmindestlöhnen, etwa in der Pflege, der Gebäudereinigung und im Dachdeckerhandwerk.

Bei den Prüfungen werden regelmäßig Verstöße gegen die Mindestlohnbedingungen mit unterschiedlichen Manipulationsformen festgestellt. So werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als Praktikanten, Auszubildende oder Selbständige bezeichnet. Auch werden oftmals Stundenaufzeichnungen unrichtig, unvollständig oder gar nicht geführt, um Mindestlohnverstöße zu verschleiern.