Artenvielfalt stärken

Stadt Nürnberg verbietet "Gärten des Grauens" - eine Ausnahme gibt es jedoch

Franziska Holzschuh

Leitung Lokalredaktion Nürnberg

E-Mail zur Autorenseite

8.4.2022, 12:22 Uhr
Für Bienen, Schmetterlinge und andere Insekten ist hier nichts zu holen. Auch mit der vermeintlich leichten Pflege ist es bei einer solchen Stein-Aufschüttung nicht weit her, weiß der Fachmann.

© Foto: imago images/Arnulf Hettrich Für Bienen, Schmetterlinge und andere Insekten ist hier nichts zu holen. Auch mit der vermeintlich leichten Pflege ist es bei einer solchen Stein-Aufschüttung nicht weit her, weiß der Fachmann.

Es versteckt sich in einer Satzung, genauer gesagt in der "Satzung zur Begrünung von baulichen Anlagen und unbebauter Flächen im Stadtgebiet". Laut ihr sollen, so ein Beschluss in einer gemeinsamen Sitzung des Umwelt- und Stadtplanungsausschuss, Kiesgärten der Vergangenheit angehören. Mit einer Einschränkung: Die Satzung gilt für Neubaumaßnahmen, sie wird zum 1. Juni 2022 in Kraft treten.

Mit dieser Begrünungssatzung werde eine angemessene Durchgrünung und Gestaltung der neu zu bebauenden Baugrundstücke sowie der neuen baulichen Anlagen sichergestellt und gefördert, hieß es vonseiten der Stadt. Vorrangig werde dabei die Neuanlage von Schotter- und Kiesgärten ohne Gestaltung ausgeschlossen. Zudem werde aber auch die ortgestalterische Wirkung von Begrünungsmaßnahmen in besonderer Weise gestärkt. Ziel sei es auch, die Anpassung an den Klimawandel zu beschleunigen, sommerlicher Überhitzung vorzubeugen und die Funktion von Natur und Landschaft auch im besiedelten Bereich zu stärken.

Begrünung von Dächern

Mit der Begrünungssatzung werde die Stadt Nürnberg in ihrer Grün- und Freiraumqualität gestärkt, so Planungs- und Baureferent Daniel F. Ulrich, indem Regelungen für die Bepflanzung der Vorgärten, Tiefgaragen und sonstigen Freiflächen sowie für die Begrünung der Dächer und Fassaden von Gebäuden und Anlagen vorgeschrieben werden.

Gärten sollen unter Berücksichtigung der vorhandenen Gehölzbestände mit Bäumen und Sträuchern bepflanzt und Dach- und Fassadenbegrünungsmaßnahmen geregelt werden. Stein- oder Schottergärten sind dann unzulässig. Was in neuen Bebauungsplänen schon seit Jahren Pflicht ist, wird nun auch bei der Bebauung von Baulücken anzuwenden sein.

Nischen für Tiere

"Die Begrünungssatzung wirkt sich nicht nur positiv auf das Stadtklima aus. Wir schaffen Nischen, Strukturen und Lebensräume für Tiere und Pflanzen und fördern so die Artenvielfalt in der Stadt", so Britta Walthelm, Referentin für Umwelt und Gesundheit.

4 Kommentare