Verbotene Trauer: Wenn Grabschmuck nicht erlaubt ist

28.2.2019, 06:00 Uhr
Nicht selten ist "unerlaubter Grabschmuck" auf Friedhöfen zu finden.

© Horst Linke, NN Nicht selten ist "unerlaubter Grabschmuck" auf Friedhöfen zu finden.

Es sind doch scheinbar nur ein paar Steine, die auf dem Grab der Familie Meier (Name geändert) auf dem Westfriedhof liegen. Doch erlaubt sind sie nicht. Laut Grabpflegeordnung der Stadt Nürnberg ist es nicht erlaubt, "die Gräber mit Kies, Splitt oder anderem Material zu bedecken". "Solche Steine bleiben nicht immer auf den Gräbern. Wir hatten bei Mäharbeiten bereits Unfälle, weil die Steine unter das Messer geraten waren", sagt Gerhard Kratzer, Chef der Friedhofsverwaltung. Familie Meier hat dieser Regelverstoß und das 'Nicht-Beseitigen' der Steine ein Verwaltungsverfahren eingebracht - mit der Androhung eines Zwangsgeldes.

Das Verfahren bei Verstößen ist äußerst abgestuft. Bis es zu einem Zwangsgeld kommt, wird der Grabbesitzer mehrfach aufgefordert, die Missstände zu beseitigen. "In 60 Prozent der Fälle bewegen sich die Betroffenen", berichtet Kratzer für die kommunalen Friedhöfe. Im Jahr 2018 zählte die Verwaltung 61 Fälle, in denen Anhörungsschreiben nötig waren. Lediglich in drei Fällen reagierten die Betroffenen nicht.

Dennoch: Spaziert man etwa über den Westfriedhof und führt sich die Grabpflegeordnung vor Augen, so reihen sich die Gräber, auf denen es nicht mit rechten Dingen zugeht, streckenweise wie Perlen auf einer Schnur. Hier die Herzchen aus Stein, dort die Engel aus Porzellan -  alles "unerlaubter Grabschmuck". Da eben nicht pflanzlich, wie es die Grabpflegeordnung vorschreibt. Dennoch werden diese "kleineren Vergehen", wie es Kratzer formuliert, in der Regel nicht mit einem Verfahren geahndet und auch nicht erfasst. "Das scheitert schlicht an der Menge." Es sei einfach zu viel. Einfach entfernen dürfe man den Schmuck ohnehin nicht, da es fremdes Eigentum sei.

Andere Arten von Schwarzbauten

Anders verhält es sich aber mit unerlaubten Steinen oder Kies auf den Gräbern oder nicht erlaubten, selbst gebauten Einfassungen oder anderen Schwarzbauten. Die stellten, so Kratzer, eben unter anderem auch ein Verletzungsrisiko dar. Bei den Steinen wird die Verwaltung zudem zuweilen auch vor ein Entsorgungsproblem gestellt. "Wenn die Steine oder der Kies grau und moosig werden und die Leute sie bei uns in den Grünabfall werfen, machen die Steine die Kompostieranlage kaputt."

 

Eine andere Herausforderung bleiben die maroden Treppen auf dem Westfriedhof. Nur zwei von insgesamt acht wurden im vergangenen Jahr saniert. Auch die anderen übrigen sechs müssen erneuert werden. Doch das Problem ist, eine geeignete Firma zu finden. Denn für viele Betriebe seien solche kleinen Aufträge nicht lukrativ genug, wie Kratzer sagt. Eine Sandsteintreppe wird die Friedhofsverwaltung und der städtische Servicebetrieb Öffentlicher Raum (Sör) nun im Rahmen der Unterhaltsmaßnahmen selbst sanieren. Anders verhält es sich mit den übrigen Treppen, da sucht Kratzer weiter. Auch die zweiflügelige Treppe um den sogenannten Bürgermeisterbrunnen, der ebenfalls saniert werden muss, soll und kann nur von einer Fachfirma angemessen restauriert werden.

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