Welche Maßnahmen gelten bei welchem Warnwert: Ein Überblick

17.10.2020, 18:47 Uhr
Die Stadt Nürnberg hat in ihrer Pressemitteilung das aktuelle Vorgehen bekannt gegeben.

© Christoph Hardt via www.imago-images.de, imago images/Future Image Die Stadt Nürnberg hat in ihrer Pressemitteilung das aktuelle Vorgehen bekannt gegeben.

Wenn in Zukunft ein Index-Wert überschritten wird, gelten ab diesem Tag die jeweiligen Maßnahmen bis der Wert eine andere Schwelle unter- oder überschreitet. In einem Ampelsystem werden die Maßnahmen folgendermaßen festgelegt.

Ampelfarbe Grün: Sieben-Tage-Inzidenz unter 35

Hier gelten die allgemeinen Hygieneregeln, wie 1,5 Meter Abstand halten, Maskenpflicht beispielsweise in Supermärkten, Geschäften oder öffentlichen Verkehrsmitteln.

Ampelfarbe Gelb: Sieben-Tage-Inzidenz größer als 35

Bei einem Inzidenz-Wert zwischen 35 und 50 springt die Corona-Warnampel auf Gelb. Damit gelten Einschränkungen wie die Maskenpflicht an stark frequentierten öffentlichen Plätzen, in allen öffentlichen Gebäuden, auf Begegnungs- und Verkehrsflächen, in den Schulen ab der fünften Klasse auch im Unterricht, für Zuschauer durchgängig bei Sport-Veranstaltungen sowie auf Tagungen, Kongressen, Messen und in Kulturstätten wie Theater auch am Platz.

Kontaktbeschränkungen in privaten Räumen werden auf Angehörige zweier Haushalte, beziehungsweise zehn Personen festgelegt.

Eine Sperrstunde für Gastronomie und ein Alkoholverbot gilt an stark frequentierten öffentlichen Plätzen zwischen 23 und 6 Uhr.

Ampelfarbe Rot: Sieben-Tage-Inzidenz größer als 50

Wenn der Inzidenz-Wert über 50 liegt, gilt die Maskenpflicht an stark frequentierten öffentlichen Plätzen. Weiter muss die Maske in allen öffentlichen Gebäuden, auf Begegnungs- und Verkehrsflächen, in den Schulen auch im Unterricht, für Zuschauer durchgängig bei Sport-Veranstaltungen sowie auf Tagungen, Kongressen, Messen und in Kulturstätten wie Theater auch am Platz getragen werden. Anders als bei einem Wert unter 50 müssen nun auch Grundschüler einen Mund-Nasen-Schutz tragen.

Die Kontaktbeschränkung wird auf ein Treffen zweier Haushalte oder maximal fünf Personen festgelegt. Das gilt auch für die Gastronomie und private Feiern, wie Hochzeits- oder Geburtstagsfeiern.

Eine Sperrstunde für Gastronomie und ein Alkoholverbot gilt jetzt an stark frequentierten öffentlichen Plätzen zwischen 22 und 6 Uhr.

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