Wirbel um Zukunftsmuseum: Oberster Rechnungshof ermittelt bereits

27.1.2021, 18:03 Uhr
Nürnbergs Wirtschaftsreferent Michael Fraas, der stellvertretende bayerische Ministerpräsident Hubert Aiwanger und OB Marcus König im Nürnberger Zukunftsmuseum.

© Ralf Rödel/NNZ Nürnbergs Wirtschaftsreferent Michael Fraas, der stellvertretende bayerische Ministerpräsident Hubert Aiwanger und OB Marcus König im Nürnberger Zukunftsmuseum.

Als SPD und Grüne noch überlegten, ob sie den Bayerischen Obersten Rechnungshof (ORH) einschalten sollten, war der längst aktiv. Irgendwann in der zweiten Jahreshälfte 2020 hatte das sogenannte kleine Kollegium entschieden, dass die Prüfer die Pläne rund um das Museumsprojekt genauer unter die Lupe nehmen sollten.


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Wo sie hinschauen, ob sie auch die Mietverträge untersuchen, die Standortwahl oder die staatliche Beteiligung, wissen bislang nur sie selbst. Der ORH genießt Verfassungsrang. Vor allem aber sind das Institut und seine Prüfer unabhängig wie Richter. Sie sind nur ihrem Auftrag verpflichtet, nicht dem Parlament und auch nicht der Staatsregierung. Sie entscheiden, wo sie hinsehen, was sie überprüfen und was, neben der klassischen Haushaltsführung, nicht. Ihr Urteil hat Gewicht, und das speist sich aus dieser Unabhängigkeit.

Insofern können Grüne und SPD zwar jederzeit fordern, der ORH müsse sich der Vorgänge annehmen. Für den Rechnungshof hat das aber keine rechtliche Bindung. Faktisch können die Parlamentarier bestenfalls den ORH ersuchen und um ein Gutachten bitten. Das gleiche Recht steht auch der Regierung zu. Ein Recht, von dem sie nachvollziehbar selten Gebrauch macht.

Parteispende immer noch großes Thema

Aus der Tatsache, dass der ORH bereits aktiv geworden ist, lässt sich gleichwohl nicht umgekehrt ableiten, dass die Vorgänge rund um die Dependance des Deutschen Museums unsauber gewesen sein könnten. Der ORH prüft, wie es in seiner Aufgabenbeschreibung heißt, "die gesamte Haushalts- und Wirtschaftsführung des Staates, einschließlich seiner Betriebe und Sondervermögen". Das schließt die Dependance mit ihrem erheblichen Finanzvolumen natürlich mit ein.


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Anders verhält es sich bei der Parteispende, die neuerdings eine Rolle spielt. 2017 hatte der Staat den umstrittenen Mietvertrag mit Gerd Schmelzer unter Dach und Fach gebracht, unter Federführung des Nürnberger CSU-Bezirksvorsitzenden Markus Söder, seinerzeit auch bayerischer Finanzminister. 2018 spendete Schmelzer über seine Firma der Nürnberger CSU 45.500 Euro, ein Betrag, der nur knapp unter der Schwelle sofort anzeigepflichtiger Zahlungen blieb. In den Unterlagen taucht er freilich dennoch auf, wie es das Gesetz verlangt, aber nicht isoliert, sondern im Paket.

Kritiker des Immobiliendeals verknüpfen Spende und Vertragsabschluss. Söder bestreitet das; er lässt erklären, er habe von der Spende gar nichts gewusst und erst dieser Tage aus den Medien davon erfahren. Schmelzer bestreitet, dass die Spende eine Belohung sein könnte. Er bedenke regelmäßig Parteien, sagt er.

Prüfungen laufen

Der Oberste Rechnungshof wird dem nicht nachgehen, auch wenn Grüne und SPD das gerne sähen. Eine Sprecherin des ORH verweist auf Paragraf 23 a des Parteiengesetzes. Der legt fest, dass der Präsident des Bundestages die Herkunft und Verwendung der Parteimittel, insbesondere auch von Spenden, prüfen müsse. Der Bundestag veröffentlicht entsprechend jährlich, welche Großspender welche Parteien bedacht hat.


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Und jetzt? Die Prüfungen des ORH in Nürnberg laufen; wann sie beendet sein werden, ist offen. Der ORH lässt sich nicht unter Druck setzen. Am Ende werden die Prüfer einen Bericht erstellen, auf den die betroffenen Ministerien reagieren können. Erst danach gehen sie an die Öffentlichkeit. Entsprechend heißt es aus dem ORH: "Zu laufenden Prüfungen geben wir keine Auskunft."

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