Strenge Sicherheitsmaßnahmen
Zunehmende Messerangriffe: Bundespolizei verhängt Waffenverbot am Hauptbahnhof Nürnberg
01.05.2025, 17:22 Uhr
Im Nürnberger Hauptbahnhof dürfen ab dem 1. Mai keine gefährlichen Gegenstände wie Messer, Schreckschusswaffen und Werkzeuge mitgeführt werden. Die Bundespolizei erließ dazu eine entsprechende Allgemeinverfügung, heißt es in einer Pressemitteilung.
Begründet wird die Maßnahme mit einem Anstieg der Gewaltdelikte an Bahnhöfen, viele davon demnach mit Messern. Die Zahl dieser Delikte habe sich von Oktober 2024 bis März 2025 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum verdoppelt. Die Bundespolizei bezeichnete die Maßnahme deshalb als erforderlich.
Sicherheit für Reisende soll erhöht werden
Das Verbot trat am 1. Mai um 0 Uhr in Kraft und gilt bis zum 31. Mai um 24.00 Uhr. Es umfasst demnach den gesamten Gebäudeteil des Hauptbahnhofs in Nürnberg. Darin seien auch der Personentunnel, die zugehörigen Bahnsteige sowie alle öffentlich erreichbaren Ebenen eingeschlossen, so die Bundespolizei. Innerhalb des Bahnhofsgebäudes seien zudem das Untergeschoss mit Schließfachanlage sowie Erdgeschoss und Obergeschoss mit Galerie einbezogen.
Mit der Maßnahme sollen Straftaten verhindert und Reisende wie auch Polizeibeamte geschützt werden, heißt es weiter. Wer sich nicht an die Maßnahmen hält, müsse damit rechnen, dass die Bundespolizei die gefährlichen Gegenstände an sich nimmt und ein Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren einleitet. Auch Platzverweise oder Hausverbote seien möglich, so die Polizei.
Polizei rät zu Taschenalarm
Die Bundespolizei warnt ausdrücklich vor dem trügerischen Gefühl von Sicherheit, das Waffen - auch zur vermeintlichen Selbstverteidigung - vermitteln können. Wer eine Waffe bei sich trägt, neigt unter Umständen dazu, Konflikte eher zu riskieren, statt sie zu vermeiden. Zudem erschwert das Mitführen von Waffen den Einsatzkräften die Einschätzung, wer Täter und wer Opfer ist. Auch bestehe die Gefahr, dass Angreifende dem bewaffneten Opfer die Waffe entreißen und sie gegen dieses einsetzen.
Als sinnvolle Alternative empfehlen Sicherheitsbehörden sogenannte Schrill- oder Taschenalarme. Diese kleinen Geräte geben beim Auslösen einen lauten, durchdringenden Ton von sich, der Umstehende auf das Geschehen aufmerksam macht und potenzielle Täter abschrecken kann.
Der Hauptbahnhof Nürnberg zählt als Kriminalitätsschwerpunkt und steht seit Längerem im Fokus der Sicherheitsbehörden. Es ist nicht das erste Mal, dass ein solches Verbot ausgesprochen wird. Anfang April hatte die Stadt Nürnberg bereits eine Waffenverbotszone für den Bereich um den Hauptbahnhof erlassen.