Verhaltensregeln

Wölfe in Franken und der Oberpfalz: Das sollten Sie bei einer Begegnung tun

29.3.2022, 16:41 Uhr
Im Veldensteiner Forst lebt ein Rudel: Wölfe sind auch in Franken und der Oberpfalz auf dem Vormarsch. 

© Boris Roessler/dpa Im Veldensteiner Forst lebt ein Rudel: Wölfe sind auch in Franken und der Oberpfalz auf dem Vormarsch. 

Das Wolfsrudel, das sich rund um den Veldensteiner Forst aufhält, ist in den Monaten Februar und März in der Paarungszeit. In dieser Zeit gibt es viel Bewegung unter den Wölfen. Während die Elterntiere des Rudels für neuen Nachwuchs sorgen, sind die Jungtiere aus dem Vorjahr nun selbstständiger. Geschlechtsreife Jungwölfe verlassen den Familienverband und suchen sich ein eigenes Territorium. Es bilden sich neue Paare. Durch die erhöhte Mobilität kann es vermehrt zu Begegnungen von Wolf und Mensch kommen.

Wölfe verhalten sich Menschen gegenüber meist scheu und vorsichtig. Kommt es zu einer Begegnung mit Menschen, ergreifen sie jedoch nicht immer sofort die Flucht. In Einzelfällen zeigen Wölfe neugieriges Verhalten, das grundsätzlich nicht als gefährlich einzustufen ist.

Ein Hund an der kurzen Leine wird vom Wolf als eine Einheit mit dem Menschen wahrgenommen und in der Regel gemieden. Hunde, die sich im Streifgebiet von Wölfen aufhalten, könnten als Paarungspartner oder als Konkurrent wahrgenommen werden. Hundebesitzer sollten ihre Hunde im Wolfsgebiet daher nicht frei laufen lassen.

Das Wildtiermanagement der Regierung der Oberpfalz gibt sechs Tipps, wie man sich bei einer Begegnung mit einem Wolf richtig verhält:

1. Haben Sie Respekt vor dem Tier.

2. Verfolgen Sie den Wolf nicht und halten Sie Abstand.

3. Laufen Sie nicht weg. Wenn Sie mehr Abstand möchten, ziehen Sie sich langsam zurück.

4. Falls Sie einen Hund dabeihaben, sollten Sie diesen anleinen und nahe bei sich halten.

5. Wenn Ihnen der Wolf zu nahe erscheint, machen Sie auf sich aufmerksam. Sprechen Sie laut, gestikulieren Sie oder machen Sie sich anderweitig bemerkbar.

6. Füttern Sie niemals Wölfe! Die Tiere könnten dadurch lernen, menschliche Anwesenheit mit Futter zu verbinden und dadurch ihr natürliches Verhalten ändern. Daher ist das Füttern von Wölfen auch gesetzlich verboten (§ 45a Abs. 1 BNatSchG).

Quelle: Regierung der Oberpfalz

Bei Fragen gibt die Wildtiermanagerin der Regierung der Oberpfalz, Ronja Schlosser, Auskunft (Tel. 0941/5680-1855, E-Mail: Ronja.Schlosser@reg-opf.bayern.de).