Wenn Oma Betke nicht zahlen kann, muss die Stundung her

17.08.2016, 22:43 Uhr
Stundenlang beschäftigte sich der Stadtrat Pegnitz mit dem Thema "Straßenausbaubeitragssatzung".

© Archiv Stundenlang beschäftigte sich der Stadtrat Pegnitz mit dem Thema "Straßenausbaubeitragssatzung".

„Sie sollen in der Lage sein, sachlich zu argumentieren“, sagte Wiens zu Beginn seines Vortrags, der über zwei Stunden dauerte. Danach hatte vermutlich jeder Stadtrat verstanden, was es mit den verschiedenen Beiträgen auf sich hat.

So muss für die erstmalige Herstellung einer Straße ein Erschließungsbeitrag gezahlt werden. Zehn Prozent zahlt die Gemeinde, 90 Prozent zahlen die Anwohner. Es folgen Arbeiten zum Unterhalt der Straße, welche die Gemeinde zu 100 Prozent trägt. Bei der nochmaligen Herstellung sind es mindestens 20 Prozent, die die Stadt übernehmen muss. Bei einer Hauptverkehrsstraße wird für die Gemeinde ein Anteil von bis zu 80 Prozent fäl-lig.

Eine Straße gilt als erstmalig hergestellt, wenn sie dem Ausbauplan entspricht, was auch eine formlose Planung sein kann. Und wenn die technischen Bedingungen wie ordnungsgemäßer Ober- und Unterbau erfüllt sind. Wiens verglich das beitragsrechtliche Leben einer Straße mit Zähnen: Die erstmalige Erschließung sind die Milchzähne, dann werden — Unterhalt — Löcher repariert und wenn schließlich nichts mehr am Zustand zu machen ist, braucht es ein Gebiss, also eine nochmalige Herstellung.

Der Erschließungsbeitrag wird nur einmal fällig, der Straßenausbaubeitrag dagegen immer wieder. Wiederkehrende Beiträge gibt es also nur im Straßenausbaubeitragsrecht. Im Beitragsrecht gebe es drei Phasen: Die Gestaltungsphase, in der die Stadträte laut Wiens große Einflussmöglichkeiten haben. „Wenn diese Phase vorbei ist, ist das Kind in den Brunnen gefallen.“ Hier geht es um Planung und Bau, man kann auf alles verzichten, was nicht unmittelbar den Anliegern dient. Zum Beispiel auf Pflasterung. Am Ende steht die Summe der Beiträge fest. Dann geht es in Phase zwei: Der Aufwand wird auf die erschlossenen Grundstücke nach der Grundstücksgröße, Maß und Art der Nutzung verteilt. Wer ein Gewerbe betreibt, der zahlt mehr als jemand, der auf dem Grundstück wohnt. Danach stehen die einzelnen Beiträge fest. Bei übergroßen Grundstücken gibt es eine Deckelung. Die dritte Phase ist die Beitragserhebungsphase, das Geld wird eingezogen. Wiens hatte wieder ein Beispiel parat: Oma Betke, die 600 Euro Rente zur Verfügung hat und sonst nichts. Wer knapp bei Kasse ist oder gar kein Geld hat, der kann die Beiträge in Raten zahlen, sie stunden lassen — bis zu einem Eigentümerwechsel — oder gar nicht bezahlen. Dann muss allerdings die Gemeinde finanziell in die Bresche springen.

Zu zahlen sind die Straßenausbaubeiträge für die Anwohner entweder einmalig oder über wiederkehrende Beiträge. In letzterem Fall werden Einheiten gebildet, alle Grundstücksbesitzer zahlen am Ausbau der Straße mit. Das kann ein Viertel, aber auch das Gemeindegebiet sein. Doch es gibt Bedingungen: Trennend wirken Bahnanlagen, Flüsse oder breite Straßen. Eine Brücke hebt eine Trennung auf. „Im Regelfall wird für jeden Ortsteil mindestens eine Einheit gebildet“, so Wiens.

Günter Bauer (CSU) forderte, dass Beispiele vorgelegt werden, was auf die Stadt bei der erneuten Erschließung an Kosten zukommen. Denn es gehe nicht darum, ob die Beiträge über wiederkehrend oder einmalig abgewickelt werden, sondern, dass man ein Gefühl für die Straßenausbaubeitragssatzung bekommt. Raab versprach, Beispiele herauszugreifen. Die Entscheidung wurde auf eine der nächsten Sitzungen vertagt. Viel Zeit bleibt nicht mehr: Die Satzung muss bis Ende 2016 erlassen werden.

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