Widerstand gegen Straßenausbau-Beitragssatzung

19.02.2015, 22:06 Uhr
Widerstand gegen Straßenausbau-Beitragssatzung

© Foto: Münch

Locker betrachtet Betzensteins Bürgermeister Claus Meyer das Thema. Verfügt die Stadt Betzenstein doch bereits seit 1999 über eine Straßenausbau-Beitragssatzung, die über die Jahre angepasst wurde, wenn der Bayerische Gemeindetag Änderungen beschloss. In Betzenstein kommt die Mustersatzung des Gemeindetags zur Anwendung, bei der beispielsweise Gemeindestraßen in verschiedene Klassen eingeteilt werden und entsprechende Umlageschlüssel greifen. „Wir verschicken Bescheide an die Anwohner, wenn die jeweilige Maßnahme mit den Baufirmen abgewickelt ist, dann werden die Kosten anteilig aufgeteilt“, erklärt Claus Meyer.

Dabei müssen der Bürger in der Regel laut Meyer maximal für ein Viertel der anfallenden Kosten aufkommen. So übernahm etwa das Amt für ländliche Entwicklung bei der Betzensteiner Altstadtsanierung grob die Hälfte der Gesamtkosten; die verbleibende Hälfte wurde zwischen der Stadt und den Anwohnern aufgeteilt, wobei gestalterische Elemente wie etwa Brunnen grundsätzlich von der Stadt bezahlt würden.

Bei Pottensteins Bürgermeister Stefan Frühbeißer stehen die Zeichen dagegen auf Widerstand. Die Stadt Pottenstein hat keine Straßenausbau-Beitragssatzung. Jene, die es einst gab, wurde vor Jahren aufgehoben, was das Landratsamt seinerzeit nicht beanstandet habe, wie Frühbeißer betont. Das Stadtoberhaupt spricht von „drastischer Ungleichbehandlung“. In Pottenstein würden auch Straßenausbau-Projekte aus dem Gemeindeetat finanziert. Die Bürger zahlten über die Grundsteuer bereits mit, zumal deren Hebesatz im Zweifelsfalle angehoben würde. Es würde aus Frühbeißers Sicht das Vertrauen in die Politik zerstören, bäte man Anwohner beim Straßenausbau noch einmal zusätzlich zur Kasse. Auch im Stadtrat habe sich niemand gefunden, der solche Pläne unterstützt.

„Wir stehen beim Bürger im Wort, er genießt Vertrauensschutz — und das wollen wir nicht leichtfertig verspielen“, meint Stefan Frühbeißer, der das derzeitige Vorgehen des Landratsamtes einen „gewaltigen Eingriff in das Selbstverwaltungsrecht der Gemeinden“ nennt. Zudem gebe es mit der Stadt München, die vor einigen Jahren mit höchster Absegnung durch die Bayerische Staatsregierung ihre Straßenausbau-Gebührensatzung abschaffte. Frühbeißer erkennt an, dass die Gesetzeslage das Vorgehen des Landratsamtes beziehungsweise dessen Rechtsaufsicht „hergibt“, fordert aber eine Gesetzesänderung und/oder längere Übergangsfristen. Die Botschaft ist klar: „Kampflos“ will Frühbeißer der neuen Regelung nicht zustimmen.

„Abgabenrecht ist deutlich“

Für Herbert Lauterbach, geschäftsleitender Beamter der Stadt Pegnitz, ist die Sache klar: „Pegnitz hat bis dato keine Straßenausbau-Beitragssatzung — und das Abgabenrecht ist in diesem Punkt so deutlich, dass die Stadt gar nicht darum herumkommt, eine zu erlassen“, erklärt Lauterbach.

Das vom Pottensteiner Bürgermeister angeführte Gegenbeispiel München lässt Verwaltungsleiter Lauterbach nicht gelten, denn Kommunen mit einer „außerordentlichen Finanzausstattung“ seien von der Einführung einer Straßenausbau-Beitragssatzung befreit. „Die sind ja zum Teil nicht einmal zu einer Kreditaufnahme gezwungen, um solche Projekte zu realisieren“, weiß Lauterbach. Hilfreich zur Einordnung des Themas sei auch der Blick über die Landkreisgrenzen: Alle anderen Kreise in Oberfranken hätten für ihre Gemeinden längst eine Straßenausbau-Beitragssatzung verfügt, nur im Kreis Bayreuth sei es derzeit noch umgekehrt.

Dass es für manche Bürger „eng“ werden könnte, wenn sie beim Straßenbau anteilig und sogar rückwirkend zur Kasse gebeten werden, sieht Herbert Lauterbach nicht als Problem: „Genau dafür gibt es Härtefall-Regelungen, damit niemand in den Ruin getrieben wird.“

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