Isolation und Freitestung
Quarantäne nach Impfdurchbruch: Was gilt für geimpfte Kinder?
04.02.2022, 12:25 Uhr
Die Corona-Zahlen steigen im Freistaat weiter stark an. Dabei häufen sich vor allem die Infektionen bei Kindern, in Schulen und Kitas ist die Situation zum Teil mehr als angespannt.
Nach Angaben des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit mit Sitz in Erlangen lag die Inzidenz in der Altersgruppe der Fünf- bis Elfjährigen in der vierten Kalenderwoche zuletzt bei rekordverdächtigen 4017.
Niedrige Impfquote
Das hängt auch mit der niedrigen Impfquote zusammen. Die Ständige Impfkommission (STIKO) hat keine allgemeine Impfempfehlung für Kinder ohne Vorerkrankungen zwischen fünf und elf Jahren ausgegeben, was in den vergangenen Monaten immer wieder zu Kontroversen geführt hat. Ob sie geimpft werden, hängt vom individuellen Wunsch der Eltern ab.
So sind in Bayern laut Robert Koch-Institut aktuell nur rund elf Prozent der Fünf- bis Elfjährigen grundimmunisiert, also zweifach geimpft. Zum Vergleich: Bei den Zwölf- bis 17-Jährigen liegt die Quote immerhin bei 61,3 Prozent.
Was gilt bei einem Impfdurchbruch?
Doch welche Regeln gelten eigentlich im Falle einer Covid-19-Infektion für geimpfte Kinder?
Grundsätzlich können sich infizierte Kinder und Jugendliche ab dem siebten Tag durch einen PCR-Test oder Antigen-Schnelltest – durchgeführt durch eine medizinische Fachkraft oder eine vergleichbare, hierfür geschulte Person – freitesten.
Voraussetzung dafür ist aber, dass sie in den vorangegangenen 48 Stunden symptomfrei waren. Die Isolation endet dann mit Übermittlung des negativen Testergebnisses an das Gesundheitsamt. Ohne Test endet die Isolation nach zehn Tagen.
Keine Ausnahme für Schüler
Das gilt auch für doppelt geimpfte Schüler, die sich dennoch infiziert haben, wie ein Sprecher des bayerischen Gesundheitsministeriums auf Nachfrage bestätigt.
Gemäß der geltenden "Allgemeinverfügung Isolation" endet bei mittels eines PCR-Tests positiv auf das Virus getesteten Personen, die keine Symptome entwickeln, "die Isolation frühestens sieben Tage nach Erstnachweis des Erregers".
Und zwar dann, wenn ein "frühestens an Tag sieben" professionell durchgeführter PCR- oder Antigentest ein negatives Ergebnis aufweist und dieses an das zuständige Gesundheitsamt übermittelt wurde.
Ohne Durchführung eines Coronatests endet die Isolation nach zehn Tagen.
Bei positiv Getesteten, die Symptome entwickeln, endet die Isolation frühestens sieben Tage nach Symptombeginn, "wenn seit mindestens 48 Stunden Symptomfreiheit besteht" und wenn ein frühestens an Tag sieben durchgeführter Test negativ ist.
48 Stunden symptomfrei
Ohne Durchführung eines Coronatests endet die Isolation hierbei ebenfalls nach zehn Tagen, allerdings nur, wenn die oder der Infizierte seit mindestens 48 Stunden symptomfrei ist.
"Dies gilt auch für alle Schülerinnen und Schüler, Ausnahmen existieren lediglich bei der Quarantäne von engen Kontaktpersonen", wie der Ministeriumssprecher mitteilt. So ist beispielsweise in diesem Fall keine Quarantäne nötig, wenn das Kind geboostert oder doppelt geimpft ist. Grundsätzlich gelten laut Gesundheitsministerium aber keine gesonderten Regelungen aufgrund des Impfstatus.
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