Rechtswidrig? Gastronomin klagte gegen Ausgangsbeschränkung

24.3.2020, 12:29 Uhr
Für die Menschen im Freistaat ändert sich damit zunächst nichts, der alte Status bleibt erhalten, nur seine Rechtsform ist korrigiert.

© Felix Hörhager, dpa Für die Menschen im Freistaat ändert sich damit zunächst nichts, der alte Status bleibt erhalten, nur seine Rechtsform ist korrigiert.

Bayern muss seine Ausgangsbeschränkung nachbessern. Wie die Nürnberger Nachrichten erfahren haben, hat eine Gastronomin vor dem Münchener Verwaltungsgericht gegen die Verfügung geklagt und formal Recht bekommen. Dies, heißt es, gelte aber nur für ihre Person.

Die Frau wandte sich gegen jene Punkte, die den Ausgang und das Treffen mit Freunden oder Bekannten richten. Das Kabinett, das im Moment ohnehin tagt, ist über den Vorgang bereits informiert. Die Ministerrunde, heißt es, beschloss, das Gesundheitsministerium müsse entsprechend nachbessern. Das soll noch am Nachmittag geschehen.



Das Land folge den Anforderungen der Münchner Verwaltungsrichter. Am Nachmittag soll die Rechtsverordnung im Gesetzblatt veröffentlicht und rückwirkend in Kraft gesetzt werden. Für die Menschen im Freistaat ändert sich damit zunächst nichts, der alte Status bleibt erhalten, nur seine Rechtsform ist korrigiert.


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Die Klägerin selbst allerdings kann für ein paar Stunden nach draußen. Die Richter hatten expliziert nur ihr persönlich Recht gegeben, die Verfügung insgesamt aber nicht außer kraft gesetzt. Warum sie geklagt hat, ist bisher unklar. In der Staatsregierung erntete sie dafür allerdings verständnisloses Kopfschütteln.

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