Altmühlfranken müssen für Straßensanierung zahlen

23.02.2017, 12:00 Uhr
Altmühlfranken müssen für Straßensanierung zahlen

© Lichtkunst.73/pixelio.de

Das Prinzip ist einfach: Wenn eine Straße im Gemeindeeigentum kaputt ist, sollen die zahlen, die von der Reparatur profitieren. Das sind die Öffentlichkeit und die Anwohner. Wer welchen Teil der Kosten zu tragen hat, hängt von der Nutzung der Straße ab. Viel öffentlicher Verkehr bedeutet we­nig Anteil für die Anwohner, wenig öffentlicher Verkehr bedeutet viel Anteil für die Anwohner. So einfach und vernünftig dieses Prinzip klingt, so problematisch wird es im Einzelfall.

Seine Anwendung fällt nämlich sehr unterschiedlich schmerzhaft aus. Es gibt im Landkreis Gemeinden, die alle Straßen so weit saniert haben, dass sie der Einführung der Straßenausbaubeitragssatzung gelassen entgegensehen. Es gibt im Landkreis Gemeinden, da stöhnen die Gemeinderäte vor Schmerz auf, wenn sie das Wort Straßenausbaubeitragssatzung nur hören. „Das wird eine Katastrophe. Da geht’s dann richtig rund“, stellte zuletzt ein Kommunalpolitiker fest. „Das dürfen dann alles wir ausbaden“, ärgerte sich ein anderer.

Rund wird es vor allem dort gehen, wo man auf den Dörfern mitten in der Sanierung steckt. Beispiel Bergen: „In Thalmannsfeld und Kaltenbuch war die Dorferneuerung, da ist alles gemacht. In Bergen und Geyern steht sie an . . .“, sagt Bürgermeister Werner Röttenbacher. „Und jetzt soll ich da hin und den Bürgern sagen, dass sie jetzt auf einmal zahlen müssen. Das sehe ich nicht ein!“ Er werde sich „so lange wehren, wie es geht“, stellt Röttenbacher fest, ist aber selbst ein wenig skeptisch, wie lange er sich das leisten kann.

Die Rechtsaufsicht des Landratsamtes hat gedroht, keine Kredite mehr zu genehmigen, wenn Gemeinden keine Straßenausbaubeitragssatzung haben. „Wenn ich keinen genehmigten Haushalt mehr habe, dann bin ich handlungsunfähig“, sagt Röttenbacher. Mit dem Gemeinderat hat er nun beschlossen, so viele Straßen wie möglich zu sanieren, bevor man zu einer Einführung der neuen Satzung gezwungen werde. „Eine Lösung ist das aber auch nicht“, weiß der Bürger­meister. Denn alle Straßen werden sie nicht schaffen zu sanieren, und die, die es am Ende treffen wird, werden es nur noch ungerechter finden.

Ähnliche Töne hört man auch von einem Gemeinderat aus einem Dorf, das grob in der Mitte des Landkreises  liegt. Der Kommunalpoliker nimmt die Straßenausbaubeitragssatzung noch grundsätzlicher unter Beschuss. Sie gefährde das Leben auf den Dörfern, das durch Leerstände, Überal­terung und den Wegzug der Jungen ohnehin unter Druck sei. „Wir bemühen uns seit Jahren, das Leben auf den Dörfern zu erhalten, und das macht man jetzt ohne Not kaputt“, findet der Gemeinderat. Tatsächlich kann die Straßenausbaubeitragssatzung auf den Dörfern verheerender zuschlagen, als sie das in der Stadt tut. Hier sind die Anwesen größer, die Anwohner weniger und die Straße, wenn es dumm läuft, auch noch länger als in der Stadt.

Alte Gehöfte im Blick

In unglücklichen Einzelfällen können fünfstellige Summen zusammenkommen, wenn die Anliegerstraße vor einem alten Gehöft saniert wird. „Da wohnen dann meistens schon lange keine Großbauern mehr drin“, sagt der Gemeinderat mit Blick auf die Situation in den Ortskernen der altmühlfränkischen Dörfer. „Da wohnt dann vielleicht noch eine alte Frau drin, die das Geld gar nicht hat.“ Die drohenden Ausbaubeiträge könnten nicht nur dafür sorgen, dass die letzten Bewohner die Hofstellen verlassen, sondern auch, dass sie erst recht keine neuen Käufer mehr finden. Da die demografische Entwicklung in den Dörfern noch einige Anwesen in den kommenden Jahren leer räumen wird, wäre das ein erhebliches Problem.

Nennslingens Bürgermeister Günter Obermeyer sieht die Lage nicht ganz so dramatisch. Zumindest nicht für seine Gemeinde. Er räumt aber ein, dass die Ausgangsbedingungen in je­der Gemeinde unterschiedlich seien. In Nennslingen gebe es derzeit keine Straßen, die so grundlegend saniert werden müssten, dass sie unter eine SAB fallen würden. Zudem seien viele zentrale Dorfstraßen ohnehin Kreis- und Staatsstraßen, und die Anwohner müssten bei einer Sanierung nur die Kosten für den Gehweg und die Beleuchtung anteilig zahlen. Das allerdings dürfte erst recht für Ungerechtigkeiten innerhalb einer Ortschaft sorgen.

Ein Gegner der SAB ist deswegen auch Obermeyer. „Wir haben jetzt für Wasser und Kanal schon Verbesserungsbeiträge erhoben, da ist die Lust, eine SAB einzuführen, bei mir jetzt nicht gar so groß.“ 2017 werde seine Gemeinde erst mal nicht tätig. An­sonsten gelte es zu beobachten, was die anderen tun. „Ich will aber nicht ausschließen, dass es diese Legislaturperiode noch kommen kann“, so der Bürgermeister.

Er sieht mittelfristig vor allem Probleme bei den Siedlungen. „In Nennslingen sind die ersten in den 1960er-Jahren gebaut worden“, weiß Obermeyer. „Das wird jetzt dann irgendwann schon mal kommen, dass man da was Grundlegendes machen muss.“ Und dann müssten die Anwohner zahlen. Wenn denn Nennslingen eine Straßenausbaubeitragssatzung einführt.

Burgsalachs Bürgermeister Fritz Amler hält die Straßenausbaubeitragssatzung für ungerecht. In seiner Gemeinden seien jetzt alle Straßen bis auf zwei gerichtet. „Die mache ich noch, und dann führen wir die Satzung ein“, hat er nun beschlossen. Dann sei für seine Bürger das Thema erst mal erledigt. „Was dann in 20 Jahren passiert, das weiß eh kein Mensch.“ Er sei allerdings grundlegend dagegen, die Belastungen für Häuslebauer zu erhöhen. Amler: „Wie sollen sich das junge Familien denn noch leisten?“

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