Corona

Ampel auf Rot und Schlange vor dem Impfzentrum

8.11.2021, 15:14 Uhr
Ampel auf Rot und Schlange vor dem Impfzentrum

© Miriam Zöllich, NN

Die Inzidenz in Altmühlfranken liegt am Montag bei 396,4 – ein Rekordhoch seit Beginn der Corona-Pandemie. Auch die Situation in den Kliniken spiegelt das derzeitige Infektionsgeschehen wider. Laut DIVI-Intensivregister sind von 14 Intensivbetten im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen derzeit zwölf belegt, davon fünf mit Covid-Patienten. Eine Person wird invasiv beatmet.

Einschränkungen für Altmühlfranken wären also so oder so gekommen. Nun aber gilt bayernweit in vielen Bereichen die 2G-Regelung – geimpft oder genesen. Ausgenommen sind Kinder unter zwölf. Die 2G-Beschränkung betrifft etwa Kultur- und Sportveranstaltungen, Kinos, Theater, Fitnessstudios, Schwimmbäder, Museen. So muss etwa die Auftaktveranstaltung der Weißenburger Bücherschau als erste Veranstaltung auf 2G umstellen.

Bei Gastronomie und körpernahen Dienstleistungen wie etwa dem Friseurbesuch ist die Voraussetzung 3G-plus: geimpft, genesen oder mit einem PCR-Test negativ getestet. Ein Antigen-Schnelltest oder Selbsttest gilt nicht mehr. In Schulen und Universitäten gilt 3G.

Neu: 3G auch am Arbeitsplatz

Neu ist, dass die Maßnahmen der roten Ampel nun auch am Arbeitsplatz greifen: Hier wird jetzt 3G vorausgesetzt, wenn das Unternehmen mehr als zehn Beschäftigte hat. Bei Kontakt mit anderen Personen müssen die nicht geimpften oder genesenen Mitarbeiter regelmäßig einen Corona-Test machen.

Ausnahmen sind der Handel und öffentliche Verkehrsmittel. Hier gelten auch für Kunden keine Zugangsbeschränkungen, dafür aber eine FFP2-Maskenpflicht.

Die Gesundheitsämter ächzen unter der hohen Zahl an täglich gemeldeten Neuinfektionen. Nicht nur in Weißenburg-Gunzenhausen, sondern in ganz Bayern hat man daher das Prozedere bei der Kontaktnachverfolgung geändert und legt die Verantwortung nun in die Hände der Bürgerinnen und Bürger.

Kontaktnachverfolgung über Online-Formular

Das Gesundheitsamt kontaktiert jetzt nur noch Personen aus dem Hausstand der sogenannten Indexperson oder besonders vulnerable Bereiche wie etwa Pflegeheime. Alle anderen Kontakte von Infizierten werden nicht mehr vom Gesundheitsamt informiert.

Hier liegt der Ball nun bei den positiv auf Corona getesteten Personen selbst: Sie sind in der Pflicht, ihre Kontaktpersonen zu informieren. Diese wiederum sollen sich dann mit einem Online-Formular oder telefonisch beim zuständigen Gesundheitsamt melden. Erst dann wird das Amt mitteilen, was zu tun ist.

Hierzu wird es in den kommenden Tagen noch weitere Informationen geben, erklärte das Landratsamt. Auch das Formular wird man in Kürze auf der Homepage zur Verfügung stellen.

Schlangen vor dem Impfzentrum

Dem Infektionsgeschehen ist auch geschuldet, dass die Nachfrage nach Impfungen und Auffrischimpfungen, den sogenannten "Booster"-Impfungen, stark ansteigt. Nach derzeitiger Regelung ist eine Immunisierung noch ohne Voranmeldung möglich, doch dies hat in den vergangenen Tagen zu langen Schlangen vor dem Impfzentrum in der Weißenburger Wildbadstraße geführt.

Das Landratsamt kündigte an, die Öffnungszeiten des Impfzentrums und die Terminregelung noch in den kommenden Tagen an die gestiegene Nachfrage anzupassen.