Opfer starb

15-Jähriger in Unterfranken verurteilt: Er erschoss Mitschüler von hinten

5.8.2024, 11:17 Uhr
"Nicht öffentliche Sitzung" steht auf einem Schild an der Eingangstür zu einem Sitzungssaal im Landgericht. Dort wird nach dem gewaltsamen Tod eines 14-Jährigen im fränkischen Lohr am Main gegen einen 15-Jährigen verhandelt.

© Daniel Karmann/Daniel Karmann/dpa "Nicht öffentliche Sitzung" steht auf einem Schild an der Eingangstür zu einem Sitzungssaal im Landgericht. Dort wird nach dem gewaltsamen Tod eines 14-Jährigen im fränkischen Lohr am Main gegen einen 15-Jährigen verhandelt.

Nach einem tödlichen Kopfschuss auf einen Mitschüler an einer Schule in Unterfranken ist ein 15-Jähriger wegen Mordes zu einer Jugendstrafe von acht Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt worden. Er hatte im vergangenen September einem 14-Jährigen von hinten in den Kopf geschossen. Nach Überzeugung des Landgerichts Würzburg habe der Jugendliche den 14-Jährigen im September 2023 in Lohr am Main ermordet, teilte eine Gerichtssprecherin mit. Bei Mord beträgt das Höchstmaß der Jugendstrafe zehn Jahre.

Mit dem Urteil folgte die große Jugendkammer der Ansicht von Staatsanwaltschaft und Nebenklage. Sie hatten das Mordmerkmal der Heimtücke als verwirklicht angesehen, da der Kopfschuss von hinten gekommen sei. Der Anwalt des Angeklagten hatte hingegen auf Totschlag plädiert.

Der Deutsche hat den tödlichen Schuss im Prozess eingeräumt. Er habe diesen aber nicht absichtlich abgegeben, sagte er. In seinem letzten Wort entschuldigte sich der 15-Jährige bei den Hinterbliebenen und sagte, dass ihm alles unglaublich leidtue.

Als Mord zu werten

Für die Staatsanwaltschaft steht fest: Die Tat in Lohr am Main nordwestlich von Würzburg ist als Mord zu werten. Sie sieht zudem das Mordmerkmal der Heimtücke als erwiesen an, da der Kopfschuss von hinten kam. Zudem beantragte der Anklagevertreter, die Sicherungsverwahrung vorzubehalten und die Unterbringung des 15-Jährigen in einer sozialtherapeutischen Einrichtung anzuordnen.

Dem widersprach der Verteidiger des Jugendlichen. Für ihn komme eine Verurteilung wegen Mordes nicht in Betracht, da kein Mordmerkmal verwirklicht sei. Insbesondere das Mordmerkmal der Heimtücke könne aufgrund von Rekonstruktionen und der Umstände der Tat ausgeschlossen werden, befand der Anwalt des Angeklagten in dem nicht öffentlich geführten Prozess. Er beantragte eine Jugendstrafe von sechs Jahren wegen Totschlags. Die Voraussetzungen, um eine Sicherungsverwahrung vorzubehalten, sah der Verteidiger nicht als gegeben an.

Familie des Opfers hofft auf Aufklärung des Motivs

Die Eltern des getöteten italienischen Jungen sind Nebenkläger in dem Verfahren. Sie schlossen sich mit ihrem Plädoyer dem der Staatsanwaltschaft weitgehend an. Für den Fall, dass die Jugendkammer den Vorbehalt der Sicherungsverwahrung nicht anordnen sollte, regte ihr Anwalt an, dass das Gericht eine höhere Strafe verhängen sollte als von der Staatsanwaltschaft gefordert. Die Familie hatte zu Prozessbeginn deutlich gemacht, dass ihr die Aufklärung des Motivs und eine Entschuldigung ein großes Anliegen ist.

Die beiden Jungen gingen in dieselbe Mittelschule in der Kleinstadt im Spessart. Nach der Gewalttat steht der Angeklagte nun seit dem 3. Mai vor Gericht. Er hatte seinen Mitschüler mit einem einzigen Schuss aus einer Pistole getötet, zum Auftakt des Prozesses aber über seinen Verteidiger erklären lassen, der Schuss sei nicht geplant gewesen, sondern aus der Situation heraus entstanden. Weiter ließ er laut einer Gerichtssprecherin erklären, dass er wünschte, er könnte alles rückgängig machen. Da der Angeklagte jugendlich ist, schreibt das Gesetz eine Verhandlung hinter verschlossenen Türen vor.