Neue Corona-Beschlüsse: Friseure dürfen öffnen, Läden noch nicht

10.2.2021, 20:16 Uhr
Neue Corona-Beschlüsse: Friseure dürfen öffnen, Läden noch nicht
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© Kay Nietfeld, dpa

Am 14. Februar wäre der Lockdown beendet gewesen, nun soll er bis in den März hinein verlängert werden. Bund und Länder haben sich auf ein neues Enddatum geeinigt: Die Maßnahmen sollen bis zum 7. März gelten. Am 3. März wird erneut beraten.
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Lockdown bis 7. März

Am 14. Februar wäre der Lockdown beendet gewesen, nun soll er bis in den März hinein verlängert werden. Bund und Länder haben sich auf ein neues Enddatum geeinigt: Die Maßnahmen sollen bis zum 7. März gelten. Am 3. März wird erneut beraten. © Arne Dedert, dpa

Friseure können aufatmen: Für sie gilt eine Ausnahme, trotz Lockdown-Verlängerung dürfen sie ihre Salons ab 1. März wieder öffnen. Ein professioneller Haarschnitt ist unter Einhaltung der Maskenpflicht und Abstandsregeln im März also wieder erlaubt.
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Friseur-Besuch wieder erlaubt

Friseure können aufatmen: Für sie gilt eine Ausnahme, trotz Lockdown-Verlängerung dürfen sie ihre Salons ab 1. März wieder öffnen. Ein professioneller Haarschnitt ist unter Einhaltung der Maskenpflicht und Abstandsregeln im März also wieder erlaubt. © iStock.com/Ziga Plahutar

Ob und wie Schulen geöffnet werden, soll nun in der Hand der Länder liegen. Bundesweite Regelungen gibt es nicht mehr, es gilt die Kultushoheit der Länder.
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Entscheidungen über Schulöffnungen in Länderhand

Ob und wie Schulen geöffnet werden, soll nun in der Hand der Länder liegen. Bundesweite Regelungen gibt es nicht mehr, es gilt die Kultushoheit der Länder. © Philipp von Ditfurth, dpa

Ausschlaggebend für Lockerungen im März soll nun ein Inzidenzwert von 35 sein. Bisher galt ein Wert von unter 50 als erstrebenswert. Wird ein entsprechender Wert erreicht, könnten zunächst Geschäfte, Museen und Galerien wieder öffnen. In einem zweiten Schritt wäre die Lockerung von Kontaktbeschränkungen und Regelungen für Gruppensport möglich.
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Inzidenz soll unter 35 sinken

Ausschlaggebend für Lockerungen im März soll nun ein Inzidenzwert von 35 sein. Bisher galt ein Wert von unter 50 als erstrebenswert. Wird ein entsprechender Wert erreicht, könnten zunächst Geschäfte, Museen und Galerien wieder öffnen. In einem zweiten Schritt wäre die Lockerung von Kontaktbeschränkungen und Regelungen für Gruppensport möglich. © Nicolas Armer, dpa

Seit dem 2. November ist der Aufenthalt in der Öffentlichkeit grundsätzlich nur mit den Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes gestattet, maximal dürfen zehn Personen zusammenkommen.
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Kontaktbeschränkungen

Seit dem 2. November ist der Aufenthalt in der Öffentlichkeit grundsätzlich nur mit den Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes gestattet, maximal dürfen zehn Personen zusammenkommen. © Uwe Anspach, dpa

Zur Senkung der Gefahr sollten Kinder und Jugendliche sich möglichst nur noch mit einem festen Freund oder Freundin in der Freizeit treffen. Private Zusammenkünfte mit Freunden oder Bekannten sollen sich idealerweise ebenfalls auf einen festen weiteren Hausstand beschränken, private Feiern unterbleiben. Dies geschieht allerdings auf freiwilliger Basis.
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Private Treffen

Zur Senkung der Gefahr sollten Kinder und Jugendliche sich möglichst nur noch mit einem festen Freund oder Freundin in der Freizeit treffen. Private Zusammenkünfte mit Freunden oder Bekannten sollen sich idealerweise ebenfalls auf einen festen weiteren Hausstand beschränken, private Feiern unterbleiben. Dies geschieht allerdings auf freiwilliger Basis. © Hans-Joachim Winckler

Besonders gefährdete Menschen wie Alte, Kranke oder Personen mit Vorerkrankungen erhalten zum Schutz vor dem Coronavirus ab Dezember 15 Stück vergünstigte FFP2-Masken, für die sie nur eine geringe Eigenbeteiligung zahlen müssen. 
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Schutz von Risikogruppen

Besonders gefährdete Menschen wie Alte, Kranke oder Personen mit Vorerkrankungen erhalten zum Schutz vor dem Coronavirus ab Dezember 15 Stück vergünstigte FFP2-Masken, für die sie nur eine geringe Eigenbeteiligung zahlen müssen.  © Christoph Schmidt, dpa

Da eine vollständige Nachverfolgung von Kontakten oft nicht möglich ist, sollen bei Ausbruchsgeschehen in einem bestimmten Cluster wie einer Schule oder einem Unternehmen die Maßnahmen wie eine Quarantäne auch ohne positives Testergebnis angewendet werden.
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Nachverfolgung von Infektionen

Da eine vollständige Nachverfolgung von Kontakten oft nicht möglich ist, sollen bei Ausbruchsgeschehen in einem bestimmten Cluster wie einer Schule oder einem Unternehmen die Maßnahmen wie eine Quarantäne auch ohne positives Testergebnis angewendet werden. © Sebastian Gollnow/dpa

Die Corona-Warn-App hat in den vergangenen Monaten immer wieder neue Funktionen bekommen. Neueste Änderung: Sie funktioniert nun auch auf älteren Smartphones wie dem iPhone 5. Bisher haben etwa 25 Millionen Menschen die App heruntergeladen - um wirklich effizient zu arbeiten, müsste die Nutzerzahl aber noch steigen, sagen Experten.
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Corona-Warn-App

Die Corona-Warn-App hat in den vergangenen Monaten immer wieder neue Funktionen bekommen. Neueste Änderung: Sie funktioniert nun auch auf älteren Smartphones wie dem iPhone 5. Bisher haben etwa 25 Millionen Menschen die App heruntergeladen - um wirklich effizient zu arbeiten, müsste die Nutzerzahl aber noch steigen, sagen Experten. © Florian Ulrich/www.imago-images.de

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