Festival in Nürnberg

Straßensperren, Campingverbot, Beschwerde-Telefon: Das wird während Rock im Park wichtig

Johannes Lenz

Online-Redakteur

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04.06.2025, 05:00 Uhr
Rock im Park feiert dieses Jahr sein 30-jähriges Jubiläum.

© imago/Bernd Müller Rock im Park feiert dieses Jahr sein 30-jähriges Jubiläum.

Straßen- und Wegsperren

Die Wege auf dem Veranstaltungsgelände sind während des Aufbaus, der Veranstaltung selbst und des Abbaus für den öffentlichen Fuß-, Rad- und Autoverkehr gesperrt - von Dienstag, 3. Juni, bis Dienstag, 10. Juni. Wie die Stadt Nürnberg informiert, können folgende Strecken nicht passiert werden:

- Bayernstraße / Karl-Schönleben-Straße via Große Straße (Nord-Süd-Richtung),

- Münchener Straße / Zeppelinstraße über die Wege durch den Volkspark Dutzendteich (Ost-West-Richtung)

- Bayernstraße / Beuthener Straße durch die Herzogstraße und Zeppelinstraße.

- Fuß- und Radweg entlang der Münchener Straße (ostseitig) zwischen Bauernfeindstraße und Bayernstraße

- Radweg entlang der Bayernstraße (Südseite)

Die Verbindung zwischen Regensburger Straße, Hans-Kalb-Straße und Beuthener Straße ist ausschließlich für den Fuß- und Radverkehr offen. Ebenfalls nur fußläufig oder per Rad sind das Stadionbad und der Campingplatz am Stadionbad in der Hans-Kalb-Straße 56 erreichbar. Nutzende des Campingplatzes dürfen mit ihren Fahrzeugen jedoch über die Hans-Kalb-Straße zufahren.

Campingverbot

Die Stadt Nürnberg hat eine Allgemeinverfügung erlassen: Von Donnerstag, 5. Juni, 0 Uhr, bis Montag, 9. Juni, 24 Uhr, ist das Campen und Grillen auf allen öffentlichen Straßen, Wegen, Plätzen und Parkplätzen sowie auf nicht umfriedeten Grünflächen, Waldflächen und Straßenbegleitgrünflächen außerhalb der auf dem Veranstaltungsgelände von „Rock im Park“ ausgewiesenen Camping und Wohnmobilflächen und des Campingplatzes am Stadionbad verboten.

Betroffen ist folgendes Gebiet (im Uhrzeigersinn beginnend im Norden): Schultheißallee, Weddigenstraße, Regensburger Straße, Ben-Gurion-Ring, Valznerweiherstraße, Regensburger Straße, Breslauer Straße, Gleiwitzer Straße, Karl-Schönleben-Straße, Münchener Straße, Dr. Luise-Herzberg-Straße, Brunecker Straße, Ingolstädter Straße und Münchener Straße.

Verboten sind das Aufstellen und Bewohnen von Zelten, das Aufstellen von Wohnwagen, Wohnmobilen und ähnlichen mobilen Campingvorrichtungen zum Zwecke des Bewohnens und das Bewohnen solcher Vorrichtungen, das Benutzen von Grills und das Entzünden von offenen Feuerstellen.

Wer Gegenstände trotz des Verbotes aufstellt oder diese nutzt, muss diese auf Anweisung der Polizei oder zuständiger Bediensteter der Stadt Nürnberg sofort entfernen - ansonsten können diese auf Kosten der Pflichtigen entfernt werden. Für eine sogenannte Ersatzvornahme fallen Kosten in Höhe von 55 Euro pro erforderlicher Person und angefangener Stunde an. Vom Verbot nicht betroffen sind private Flächen.

Spielzeiten und Beschwerdetelefon

In den Nächten Freitag/Samstag, Samstag/Sonntag und Sonntag/Montag darf auf der großen Bühne auf dem Zeppelinfeld bis 23 Uhr und auf den beiden kleineren Open-Air-Bühnen auf den Sportplätzen hinter der Arena bis 1 Uhr gespielt werden. In der Arena wird bis 2 Uhr gespielt. Damit die immissionsschutzrechtlichen Anforderungen an solche Veranstaltungen eingehalten werden, sind an allen Veranstaltungstagen bestimmte Richtwerte für die Geräuscheinwirkung an der nächstgelegenen Wohnbebauung einzuhalten.

Die Stadt Nürnberg weist darauf hin, dass private Musikboxen, Autoradios und ähnliche Schallgeräte der Besucherinnen und Besucher außerhalb des Veranstaltungsgeländes nicht hörbar sein dürfen. Die Einhaltung der zulässigen Immissionsrichtwerte wird während der gesamten Veranstaltungsdauer von einem externen Sachverständigen durchgehend gemessen und dokumentiert.

Bei einer Überschreitung der festgelegten Pegel muss der Veranstalter die Lautstärke reduzieren. Der Sachverständige informiert das Ordnungsamt regelmäßig über den Schallpegel und bei Überschreitung der festgesetzten Werte. Nach der Veranstaltung erhält das Ordnungsamt vom Sachverständigen eine vollständige Dokumentation der Messwerte.

Das Ordnungsamt der Stadt Nürnberg unterhält ein Beschwerdetelefon vor Ort. Es ist am Freitag, Samstag und Sonntag jeweils von 16 bis 1 Uhr unter der Telefonnummer 09 11 / 8 18 61 74 zu erreichen. Es nimmt Lärmbeschwerden und andere Beschwerden zur Veranstaltung an. Beschwerden wegen zu lauter Musik werden an den Sachverständigen weitergegeben. Bei Lärmbeschwerden in einem bestimmten Gebiet wird dort eine Messung vorgenommen. Auf Wunsch wird auch eine Messung in der Wohnung der Anrufenden durch Mitarbeiter des Sachverständigen durchgeführt, soweit dies zeitlich möglich ist.