„Medikament“ aus der Schweiz
Gold im sechsstelligen Bereich: Falscher Arzt erbeutet in Bayern Vermögen von 82-Jährigem
13.05.2025, 15:38 Uhr
Ein unbekannter Täter gab sich am Montagnachmittag in Regensburg als Arzt aus und täuschte eine Krebserkrankung des Sohnes vor. Nur Minuten später übergab ein 82-jähriger Senior Gold im sechsstelligen Eurobereich an einen Abholer. Die Kriminalpolizei Regensburg ermittelt und bittet um Zeugenhinweise.
Am Montag, 12. Mai 2025, kam es in Regensburg zu einem spektakulären Betrugsfall. Gegen 15.35 Uhr erhielt ein 82-jähriger Mann nach Informationen der Polizei einen Anruf von einem bislang unbekannten Täter. Dieser gab sich als Arzt der Uniklinik Regensburg aus und täuschte vor, dass der Sohn des Seniors an Krebs erkrankt sei. Für eine angeblich dringend benötigte Behandlung sei ein teures Medikament aus der Schweiz erforderlich.
Bereits rund 15 Minuten später, gegen 15.50 Uhr, erschien ein Abholer im Aureliaweg in Regensburg. Der Senior übergab dem unbekannten Täter dort einen blauen Stoffbeutel mit Gold im Gesamtwert eines sechsstelligen Eurobetrags. Der bislang unbekannte Abholer verließ den Tatort anschließend zu Fuß.
Unmittelbar nach Bekanntwerden der Tat wurden umfangreiche Fahndungsmaßnahmen eingeleitet, in die mehrere Streifenbesatzungen eingebunden waren.
Der Abholer wird wie folgt beschrieben:
- männlich,
- ca. 175 cm groß
- schlanke Statur
- ca. 35 Jahre alt, keine Brille, kein Bart
- kurze glatte braune Haare
- Bekleidung: Dunkles T-Shirt ohne Aufdruck, dunkles Cap
Das zuständige Fachkommissariat der Kriminalpolizei Regensburg hat die Ermittlungen übernommen. Zeugenhinweise nimmt die Polizei unter der Telefonnummer 0941/506-2888 oder bei jeder anderen Polizeiinspektion entgegen.
Die Polizei warnt vor dieser und ähnlichen Betrugsmaschen und gibt folgende Tipps
- Legen Sie auf. Wählen Sie selbst die Notrufnummer 110 und fragen bei der Polizei nach einem entsprechenden Einsatz bzw. ob tatsächlich Verwandte in Not sind.
- Die Polizei weist Sie niemals an, Geld oder Schmuck zu Hause zur Abholung bereitzulegen oder an Abholer zu übergeben.
- Weder Polizei noch Justiz werden Sie jemals telefonisch auffordern, Geld zu überweisen.
- Übergeben Sie keine Geldbeträge an Fremde! Auch die Polizei holt bei Ihnen an der Haustüre keine Wertsachen ab, um sie in Verwahrung zu nehmen.
- Die Täter können mittels Call ID-Spoofing jede von ihnen gewünschte Rufnummer auf dem Telefondisplay anzeigen lassen - bei der echten Polizei erscheint niemals die 110 (auch nicht mit Vorwahl).
- Sprechen Sie mit ihren Freunden, Nachbarn und Verwandten über das Phänomen.
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