Annahme, Entsorgung und Alternativen: Das müssen Sie zur Bon-Pflicht wissen

4.1.2020, 16:56 Uhr
Der Staat verliert alljährlich hohe Summen, weil Unternehmen ihre Umsätze mit manipulierten Kassen, Schummelsoftware oder fingierten Rechnungen nicht oder falsch erfassen – vor allem in der Gastronomie und in anderen Branchen mit hohem Bargeldanteil. Die Steuergewerkschaft und einige Bundesländer beziffern den Schaden auf jährlich etwa zehn Milliarden Euro. Nach einer passenden Lösung des Problems suchten Bund und Länder viele Jahre, auch der Bundesrechnungshof mahnte immer wieder eine Regelung gegen Mogelkassen an. Ende 2016 hat der Gesetzgeber dann Maßnahmen beschlossen, die Steuerbetrug einen Riegel vorschieben sollen. Eine der Maßnahmen ist die umstrittene Bon-Pflicht, Teil des "Kassengesetzes" und seit 1. Januar 2020 in Kraft.
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Warum gibt es die Bon-Plficht?

Der Staat verliert alljährlich hohe Summen, weil Unternehmen ihre Umsätze mit manipulierten Kassen, Schummelsoftware oder fingierten Rechnungen nicht oder falsch erfassen – vor allem in der Gastronomie und in anderen Branchen mit hohem Bargeldanteil. Die Steuergewerkschaft und einige Bundesländer beziffern den Schaden auf jährlich etwa zehn Milliarden Euro. Nach einer passenden Lösung des Problems suchten Bund und Länder viele Jahre, auch der Bundesrechnungshof mahnte immer wieder eine Regelung gegen Mogelkassen an. Ende 2016 hat der Gesetzgeber dann Maßnahmen beschlossen, die Steuerbetrug einen Riegel vorschieben sollen. Eine der Maßnahmen ist die umstrittene Bon-Pflicht, Teil des "Kassengesetzes" und seit 1. Januar 2020 in Kraft. © Andrea Warnecke/dpa

Anders als in Italien, wo Kunden den Beleg eigentlich mit aus dem Geschäft nehmen müssen und zumindest kurzzeitig aufbewahren sollten, besteht in Deutschland von Käufer-Seite aus nicht die Pflicht, den Kassenbon entgegenzunehmen und ihn aufzubewahren. Der Verkäufer muss hierzulande dem Kunden nur den Bon zur Entgegennahme anbieten und nicht auf die Annahme bestehen.
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Belegannahme und -aufbewahrung

Anders als in Italien, wo Kunden den Beleg eigentlich mit aus dem Geschäft nehmen müssen und zumindest kurzzeitig aufbewahren sollten, besteht in Deutschland von Käufer-Seite aus nicht die Pflicht, den Kassenbon entgegenzunehmen und ihn aufzubewahren. Der Verkäufer muss hierzulande dem Kunden nur den Bon zur Entgegennahme anbieten und nicht auf die Annahme bestehen. © Daniel Karmann/dpa

Kassenbelege bestehen häufig aus Thermopapier, dessen Beschichtung Chemikalien enthalten. Diese Bons dürfen nicht im Altpapier entsorgt werden - sie sollten laut Umweltbundesamt in den Restmüll wandern.
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Kassenbons richtig entsorgen

Kassenbelege bestehen häufig aus Thermopapier, dessen Beschichtung Chemikalien enthalten. Diese Bons dürfen nicht im Altpapier entsorgt werden - sie sollten laut Umweltbundesamt in den Restmüll wandern. © Jens Kalaene/dpa

Bisher enthielt die Beschichtung bei Kassenbons aus Thermopapier häufig auch die Chemikalie Bisphenol A, dieser ist ab 2020 als Beschichtung von Thermopapier allerdings verboten. Auf der Internetseite des Umweltbundesamts heißt es dazu: "Als 'besonders besorgniserregender Stoff' ist Bisphenol A ab 2020 als Beschichtung von Thermopapier verboten, um die menschliche Gesundheit zu schützen. Hierdurch werden hoffentlich auch die Einträge in die Umwelt sinken." Bisphenol A ist hormonell wirksam und kann die Fortpflanzungsfähigkeit von Lebewesen beeinträchtigen. Studien belegen, dass der Stoff bei Fischen und Amphibien Fortpflanzung und Entwicklung schädigt.
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Gefährlicher Stoff in Kassenbonbeschichtung verboten

Bisher enthielt die Beschichtung bei Kassenbons aus Thermopapier häufig auch die Chemikalie Bisphenol A, dieser ist ab 2020 als Beschichtung von Thermopapier allerdings verboten. Auf der Internetseite des Umweltbundesamts heißt es dazu: "Als 'besonders besorgniserregender Stoff' ist Bisphenol A ab 2020 als Beschichtung von Thermopapier verboten, um die menschliche Gesundheit zu schützen. Hierdurch werden hoffentlich auch die Einträge in die Umwelt sinken." Bisphenol A ist hormonell wirksam und kann die Fortpflanzungsfähigkeit von Lebewesen beeinträchtigen. Studien belegen, dass der Stoff bei Fischen und Amphibien Fortpflanzung und Entwicklung schädigt. © Jörg Carstensen/dpa

Der "Blue4est"-Kassenbon wird aus FSC-zertifiziertem Holz aus nachhaltiger Forstwirtschaft hergestellt und kommt ohne chemische Farbentwickler aus. Der umweltfreundliche Kassenbeleg kann im Altpapier entsorgt werden. Edeka, der Discounter Netto und der Bio-Händler Alnatura stellen ihre Kassensysteme auf den "Blue4est"-Kassenbon um.
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Umweltfreundlicher Kassenbeleg

Der "Blue4est"-Kassenbon wird aus FSC-zertifiziertem Holz aus nachhaltiger Forstwirtschaft hergestellt und kommt ohne chemische Farbentwickler aus. Der umweltfreundliche Kassenbeleg kann im Altpapier entsorgt werden. Edeka, der Discounter Netto und der Bio-Händler Alnatura stellen ihre Kassensysteme auf den "Blue4est"-Kassenbon um. © Frank Rumpenhorst/dpa

"E-Bon", "Online-Bon" oder der "Digitale Bon" – wie man ihn auch nennen mag, der papierlose Kassenbeleg ist die umweltfreundlichste Variante. Hier erhalten Kunden nach dem Bezahlen ihren Beleg per E-Mail – allerdings ist bei dem jeweiligen Unternehmen oder Dienst eine Anmeldung im Vorfeld nötig. Ausgenommen sind Kartenzahlungen, aus rechtlichen Gründen bekommen hier Kunden weiterhin den Kassenbeleg ausgehändigt. Auf die digitale Variante setzen unter anderem Rewe, Real und der Drogeriemarkt dm.
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Digitaler Bon

"E-Bon", "Online-Bon" oder der "Digitale Bon" – wie man ihn auch nennen mag, der papierlose Kassenbeleg ist die umweltfreundlichste Variante. Hier erhalten Kunden nach dem Bezahlen ihren Beleg per E-Mail – allerdings ist bei dem jeweiligen Unternehmen oder Dienst eine Anmeldung im Vorfeld nötig. Ausgenommen sind Kartenzahlungen, aus rechtlichen Gründen bekommen hier Kunden weiterhin den Kassenbeleg ausgehändigt. Auf die digitale Variante setzen unter anderem Rewe, Real und der Drogeriemarkt dm. © Daniel Bockwoldt/dpa

Die Bon-Pflicht ist zwar im Januar in Kraft getreten, aber nicht alle Unternehmer konnten sich schon eine neue oder umgebaute Kasse zulegen. Für die Umsetzung der technischen Sicherheitseinrichtung wurde daher eine Frist bis Ende September 2020 gewährt - daher kann es durchaus noch vorkommen, dass Ihnen kein Beleg angeboten wird. Ausnahmen von der Bon-Pflicht sind in "Härtefällen" auch möglich. Erhalten Kunden keinen Beleg, kann eine vom Finanzamt genehmigte Ausnahme der Grund dafür sein.
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Keinen Beleg erhalten - Betrug?

Die Bon-Pflicht ist zwar im Januar in Kraft getreten, aber nicht alle Unternehmer konnten sich schon eine neue oder umgebaute Kasse zulegen. Für die Umsetzung der technischen Sicherheitseinrichtung wurde daher eine Frist bis Ende September 2020 gewährt - daher kann es durchaus noch vorkommen, dass Ihnen kein Beleg angeboten wird. Ausnahmen von der Bon-Pflicht sind in "Härtefällen" auch möglich. Erhalten Kunden keinen Beleg, kann eine vom Finanzamt genehmigte Ausnahme der Grund dafür sein. © Lucas Bäuml/dpa

Erhalten Sie einen Beleg, der ihnen dubios vorkommt, so überprüfen Sie ob folgende Mindestanforderungen erfüllt wurden: Auf dem Bon befindet sich der vollständige Name und die vollständige Anschrift des Unternehmens, die Transaktionsnummer, die Menge und die Art der gelieferten Gegenstände oder der Umfang und die Art der sonstigen Leistung, das Datum der Belegausstellung sowie der Zeitpunkt des Vorgangbeginns und der Vorgangsbeendigung, der Betrag und Steueranteil sowie die Seriennummer des Sicherheitsmoduls oder Kassensystems.
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Wurde ein korrekter Beleg ausgestellt?

Erhalten Sie einen Beleg, der ihnen dubios vorkommt, so überprüfen Sie ob folgende Mindestanforderungen erfüllt wurden: Auf dem Bon befindet sich der vollständige Name und die vollständige Anschrift des Unternehmens, die Transaktionsnummer, die Menge und die Art der gelieferten Gegenstände oder der Umfang und die Art der sonstigen Leistung, das Datum der Belegausstellung sowie der Zeitpunkt des Vorgangbeginns und der Vorgangsbeendigung, der Betrag und Steueranteil sowie die Seriennummer des Sicherheitsmoduls oder Kassensystems. © Jens Kalaene/dpa

Betroffene Unternehmen hierzulande warnen vor höheren Kosten, mehr Bürokratie sowie Umweltschäden. Handwerkspräsident Hans Peter Wollseifer nannte die Bonpflicht "Blödsinn": "Die Betriebe fühlen sich gegängelt und vorgeführt." Unternehmen müssten viel in die neuen elektronischen Kassen investieren. Die FDP argmuentiert: Bei Betrieben mit fälschungssicheren Kassen sollte auf die Bonpflicht verzichtet werden. Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) klagt über Bürokratismus. Der größte Protest in der Region kommt von Bäckern und Metzgern, sagt Thomas Pirner, Chef der Handwerkskammer für Mittelfranken. Pirner hält es selbst für völlig übertrieben, dass "wegen jeder Brezel ein Bon rausgelassen werden muss". Viele Betriebe fühlten sich unter Generalverdacht gestellt, als wollten sich Bäcker und Metzger die Taschen mit Schwarzgeld vollstopfen. "Da wird mit Kanonen auf Spatzen geschossen", zürnt der Kammer-Präsident.
 
 Lesen Sie hier, wie die Bon-Pflicht auch in Nürnberg für Ärger sorgt.
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Kritik an der Bon-Pflicht

Betroffene Unternehmen hierzulande warnen vor höheren Kosten, mehr Bürokratie sowie Umweltschäden. Handwerkspräsident Hans Peter Wollseifer nannte die Bonpflicht "Blödsinn": "Die Betriebe fühlen sich gegängelt und vorgeführt." Unternehmen müssten viel in die neuen elektronischen Kassen investieren. Die FDP argmuentiert: Bei Betrieben mit fälschungssicheren Kassen sollte auf die Bonpflicht verzichtet werden. Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) klagt über Bürokratismus. Der größte Protest in der Region kommt von Bäckern und Metzgern, sagt Thomas Pirner, Chef der Handwerkskammer für Mittelfranken. Pirner hält es selbst für völlig übertrieben, dass "wegen jeder Brezel ein Bon rausgelassen werden muss". Viele Betriebe fühlten sich unter Generalverdacht gestellt, als wollten sich Bäcker und Metzger die Taschen mit Schwarzgeld vollstopfen. "Da wird mit Kanonen auf Spatzen geschossen", zürnt der Kammer-Präsident. Lesen Sie hier, wie die Bon-Pflicht auch in Nürnberg für Ärger sorgt. © Torsten Hanspach

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