Geschäfte
Ab 20. April dürfen Bau- und Gartenmärkte sowie Gärtnereien wieder öffnen. Eine Woche später kommen Kfz-Händler, Fahrradläden und Buchhandlungen dazu. Auch Geschäfte mit einer maximalen Verkaufsfläche von 800 Quadratmetern dürfen ab dem 27. April wieder Kunden empfangen.
Auch folgende Geschäfte dürfen natürlich weiterhin öffnen: Der Lebensmittelhandel, Getränkemärkte, Banken und Geldautomaten, Apotheken, Drogerien, Sanitätshäuser, Optiker, Hörgeräteakustiker, Verkauf von Presseartikeln, Filialen des Brief- und Versandhandels, Post, Tierbedarf, Tankstellen, Kfz-Werkstätten, Reinigungen und der Online-Handel.
© dpa/Jens Kalaene