Bayern im Krisenzustand: Was bleibt offen, was schließt?

17.4.2020, 14:31 Uhr
Ab 20. April dürfen Bau- und Gartenmärkte sowie Gärtnereien wieder öffnen. Eine Woche später kommen Kfz-Händler, Fahrradläden und Buchhandlungen dazu. Auch Geschäfte mit einer maximalen Verkaufsfläche von 800 Quadratmetern dürfen ab dem 27. April wieder Kunden empfangen. 
 Auch folgende Geschäfte dürfen natürlich weiterhin öffnen: Der Lebensmittelhandel, Getränkemärkte, Banken und Geldautomaten, Apotheken, Drogerien, Sanitätshäuser, Optiker, Hörgeräteakustiker, Verkauf von Presseartikeln, Filialen des Brief- und Versandhandels, Post, Tierbedarf, Tankstellen, Kfz-Werkstätten, Reinigungen und der Online-Handel.
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Geschäfte

Ab 20. April dürfen Bau- und Gartenmärkte sowie Gärtnereien wieder öffnen. Eine Woche später kommen Kfz-Händler, Fahrradläden und Buchhandlungen dazu. Auch Geschäfte mit einer maximalen Verkaufsfläche von 800 Quadratmetern dürfen ab dem 27. April wieder Kunden empfangen.
Auch folgende Geschäfte dürfen natürlich weiterhin öffnen: Der Lebensmittelhandel, Getränkemärkte, Banken und Geldautomaten, Apotheken, Drogerien, Sanitätshäuser, Optiker, Hörgeräteakustiker, Verkauf von Presseartikeln, Filialen des Brief- und Versandhandels, Post, Tierbedarf, Tankstellen, Kfz-Werkstätten, Reinigungen und der Online-Handel. © dpa/Jens Kalaene

Klempner, Monteure, Maler und Autowerkstätten können prinzipiell wie bisher weiterarbeiten. Das obliegt jedoch dem jeweiligen Geschäftsführer. Friseure müssen  noch mindestens bis zum 4. Mai abwarten, bevor sie ihre Geschäfte wieder öffnen dürfen.
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Handwerk

Klempner, Monteure, Maler und Autowerkstätten können prinzipiell wie bisher weiterarbeiten. Das obliegt jedoch dem jeweiligen Geschäftsführer. Friseure müssen noch mindestens bis zum 4. Mai abwarten, bevor sie ihre Geschäfte wieder öffnen dürfen. © Ingo Wagner/dpa

Für die Gastronomie heißt es weiter abwarten. Restaurants und Cafés müssen weiterhin geschlossen bleiben. Auslieferungsdienste, Mitnahmeangebote und Drive-in-Schalter dürfen aber weiterhin geöffnet bleiben, um damit die Lebensmittelversorgung der Bevölkerung zu ergänzen.
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Auslieferungsdienste und Drive-in-Schalter

Für die Gastronomie heißt es weiter abwarten. Restaurants und Cafés müssen weiterhin geschlossen bleiben. Auslieferungsdienste, Mitnahmeangebote und Drive-in-Schalter dürfen aber weiterhin geöffnet bleiben, um damit die Lebensmittelversorgung der Bevölkerung zu ergänzen. © Justin Sullivan/AFP

Sämtliche Freizeiteinrichtungen in Bayern müssen vorerst geschlossen bleiben. Das betrifft im einzelnen: Schwimmbäder, Saunen, Thermen, Kinos, Tagungs- und Veranstaltungsräume, Theater, Museen, Bibliotheken, Vereinsräume, Sporthallen, Fitnessstudios, Tierparks, Aus- und Fortbildungseinrichtungen, Musik- und Volkshochschulen sowie Jugendhäuser. Auch Sport- und Spielplätze bleiben gesperrt.
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Freizeiteinrichtungen

Sämtliche Freizeiteinrichtungen in Bayern müssen vorerst geschlossen bleiben. Das betrifft im einzelnen: Schwimmbäder, Saunen, Thermen, Kinos, Tagungs- und Veranstaltungsräume, Theater, Museen, Bibliotheken, Vereinsräume, Sporthallen, Fitnessstudios, Tierparks, Aus- und Fortbildungseinrichtungen, Musik- und Volkshochschulen sowie Jugendhäuser. Auch Sport- und Spielplätze bleiben gesperrt. © Federico Gambarini(dpa

Auch Clubs, Bars und Diskotheken, Spielhallen sowie Bordelle müssen noch geschlossen bleiben.
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Clubs und Diskotheken

Auch Clubs, Bars und Diskotheken, Spielhallen sowie Bordelle müssen noch geschlossen bleiben. © Roland Fengler

An den bayerischen Gerichten sollen Verhandlungen auf das Nötigste reduziert werden. Die Entscheidung, ob eine Gerichtsverhandlung aufschiebbar ist oder nicht, treffen die jeweiligen Richterinnen und Richter.
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Justiz

An den bayerischen Gerichten sollen Verhandlungen auf das Nötigste reduziert werden. Die Entscheidung, ob eine Gerichtsverhandlung aufschiebbar ist oder nicht, treffen die jeweiligen Richterinnen und Richter. © Jan Woitas/dpa

Veranstaltungen und Versammlungen werden weiterhin generell und landesweit verboten. Ab dem 20. April ist eine Kontaktperson außerhalb der Haushaltsgemeinschaft und Familie erlaubt. Zusammenkünfte von Glaubensgemeinschaften, beispielsweise Gottesdienste bleiben untersagt.
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Veranstaltungen und Versammlungen

Veranstaltungen und Versammlungen werden weiterhin generell und landesweit verboten. Ab dem 20. April ist eine Kontaktperson außerhalb der Haushaltsgemeinschaft und Familie erlaubt. Zusammenkünfte von Glaubensgemeinschaften, beispielsweise Gottesdienste bleiben untersagt. © Günter Distler

Die Zwangspause im Amateurfußball dauert mindestens bis zum 31. August an. Damit werden mehr als 25 000 Teams im Freistaat noch mehrere Monate keine Liga-Partien bestreiten. Die unterbrochene Saison soll anschließend fortgesetzt werden.
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Fußball

Die Zwangspause im Amateurfußball dauert mindestens bis zum 31. August an. Damit werden mehr als 25 000 Teams im Freistaat noch mehrere Monate keine Liga-Partien bestreiten. Die unterbrochene Saison soll anschließend fortgesetzt werden. © Uwe Mühling

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