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Beamter kommt an 816 Tagen zu spät - und darf seinen Job behalten

stebe

Online-Redaktion

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29.3.2023, 17:01 Uhr
Der Mann zeigte während der Verfahren gegen ihn herzlich wenig Einsicht

© Elnur via www.imago-images.de Der Mann zeigte während der Verfahren gegen ihn herzlich wenig Einsicht

'Beamte schieben gern mal ne ruhige Kugel'. Eine Geschichte, die sich Nicht-Beamte gerne gegenseitig erzählen, wenn sie sich über die eigene erdrückende Arbeit auslassen, während sie auf der Arbeit mit Kollegen Kaffee trinken. Im Falle eines Beamten bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) scheint dieses Narrativ jedoch nicht ins Reich der Mythen zu gehören. Als man den notorischen zu-spät-Kommer schließlich vor die Tür setzte, legte er Berufung ein - mit Erfolg. Er darf weiter im Staatsdienst bleiben.

An 816 Tagen in vier Jahren kam der Mann zu spät. Der Umfang seiner Verspätungen: 1614 Stunden. Wie der "Spiegel" berichtet, leitete die Bafin deshalb ein Disziplinarverfahren gegen ihn ein und erhob schließlich Disziplinarklage beim Verwaltungsgericht Düsseldorf. Der Mitarbeiter wurde daraufhin aus dem Beamtenverhältnis entfernt. Die Berufung auf diese Entscheidung wies das Oberverwaltungsgericht in Münster zurück, nicht jedoch das Bundesverwaltungsgericht.

Die Argumentation, dass ein vorsätzliches Fernbleiben an Teilen von Arbeitstagen, das sich auf einen vergleichbaren Zeitraum wie das Schwänzen von mehreren Monaten summiere, die Höchstmaßnahme indiziere, teilt man hier nicht.

Nach Informationen von "rnd" hob das Bundesverwaltungsgericht diese und weitere Entscheidungen der Vorinstanzen wieder auf. Es handele sich demnach zwar um ein schweres Dienstvergehen, allerdings könne das nicht mit einem monatelangen unerlaubten Fernbleiben gleichgesetzt werden. Mildernd sei zu berücksichtigen, dass der Dienstherr erst niederschwellige disziplinare Maßnahmen hätte ergreifen müssen, hieß es laut der "Mittelbayerischen". Stattdessen seien Disziplinarmaßnahmen wie das Kürzen von Bezügen angebracht. Als Folge wurde der Mann nicht vollständig aus seinem Beamtenverhältnis entfernt, das Bundesverwaltungsgericht stufte ihn lediglich in das Amt des Regierungsrates zurück.

Der Mann zeigte während der Verfahren gegen ihn herzlich wenig Einsicht, wie "rnd" schreibt. Im Gegenteil. Der mit seinem Arbeitsbeginn hadernde Wiederholungstäter kam nicht nur auch weiterhin zu spät, sondern weitete seine morgendlichen Fehlzeiten sogar noch aus.

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