STIKO-Empfehlungen

Kreuzimpfung: Nach wie vielen Wochen kommt die zweiten Spritze?

15.7.2021, 14:30 Uhr
Für Kreuzimpfungen empfiehlt die STIKO einen Abstand von "ab vier Wochen".

© Robert Michael, dpa Für Kreuzimpfungen empfiehlt die STIKO einen Abstand von "ab vier Wochen".

Aufgrund der Delta-Variante hat die Ständige Impfkommission (STIKO) am 1. Juli ihre Empfehlungen überarbeitet. Eine Woche nach dem Beschlussentwurf erschient die neue Empfehlung auch im Epidemiologischen Bulletin. Wichtig ist die Empfehlung deshalb, weil laut Coronavirus-Impfverordnung der längstmögliche von der STIKO empfohlene Impfabstand eingehalten werden soll.

Welche Abstände werden jetzt empfohlen?

Die STIKO empfiehlt in ihrem Beschlussentwurf folgende Abstände zwischen den Impfungen:

- drei bis sechs Wochen für Biontech (bisher sechs)
- vier bis sechs Wochen für Moderna (bisher sechs)
- mindestens vier Wochen für Kreuzimpfungen (bisher neun bis zwölf), die nun auch für Personen über sechzig empfohlen werden
- neun bis zwölf Wochen für Astrazeneca (bisher zwölf) - eine Zweitimpfung ist nach ärztlicher Aufklärung weiterhin möglich

Insbesondere Kreuzimpfungen, also das Impfen mit Biontech nach einer ersten Astrazeneca-Spritze, sollen damit deutlich schneller abgeschlossen werden. Bisherigen Untersuchungen zufolge schützt eine vollständige Impfung gut gegen die Delta-Variante, nach einer Impfdose ist der Schutz noch nicht allzu groß.

Wenn ein empfohlener Abstand überschritten worden sein sollte, kann die Corona-Impfserie laut STIKO fortgesetzt werden und muss nicht neu begonnen werden. Eine kleine Ausnahme gibt es auch für Personen, die nach der ersten Impfung an Covid-19 erkranken. Ihnen empfiehlt die STIKO, sich die zweite Impfung in der Regel sechs Monate nach der Diagnosestellung geben zu lassen - vorab hieß es nach frühestens sechs Monaten.

Welche Impfabstände sind für die Stoffe zugelassen?

Zugelassen ist Biontech für einen Impfabstand von drei bis sechs Wochen, Moderna von vier bis sechs Wochen und Astrazeneca von vier bis zwölf Wochen. Wie beschrieben besagt die Coronavirus-Impfverordnung allerdings, dass der längstmögliche von der STIKO empfohlene Impfabstand eingehalten werden soll. Damit arbeiten Impfärzte sowohl in den Hausarztpraxen als auch in den Impfzentren im Wesentlichen anhand der STIKO-Empfehlung. Davon darf abgewichen werden, wenn dann vorhandene Impfstoffe zeitnah verwendet werden können und wenn die Impfungen sich einfacher organisieren lassen.

Bisher gibt es einen Sonderfall: Anfang Mai haben sich Bund und Länder drauf geeinigt, dass der Impfstoff von Astrazeneca in der kompletten zugelassenen Zeitspanne verimpft werden darf. Seitdem reichten vier Wochen Impfabstand. Der Arzt sollte in Absprache mit Patient festlegen, wann in der Spanne von vier bis zwölf Wochen die zweite Corona-Impfung erfolgen soll.

Warum ändern sich Empfehlungen?

Die STIKO empfahl vorab einen Abstand von zwölf Wochen beim Impfstoff von Astrazeneca und von neun bis zwölf Wochen bei Kreuzimpfungen, weil "dadurch sowohl eine sehr gute individuelle Schutzwirkung als auch ein größerer Effekt der Impfung auf Bevölkerungsebene" zu erzielen sei. Die erste Dose des Astrazeneca-Impfstoffs schütze den Geimpften zwölf Wochen lang gut, dann beginne der Schutz abzunehmen. Mit der Delta-Variante gilt dies nun nicht mehr. Vor dieser schützt eine Dose Astrazeneca nur teilweise.

Zudem haben die Zulassungsstudien gezeigt, dass die Effektivität des Astrazeneca-Impfstoffs bei einem höheren Abstand ansteige. In den Studien betrug die Wirksamkeit bei vier bis acht Wochen Abstand 50,4 Prozent, bei acht bis zwölf Wochen bei 72,1 Prozent und bei über zwölf Wochen 75,4 Prozent. "Dass ein längeres Impfintervall auch die Effektivität des heterologen Impfschemas positiv beeinflusst, ist bisher formal noch nicht gezeigt, erscheint aber aus immunologischen Gründen plausibel", schreibt das RKI auf seiner Website. Da nun Biontech als zweiter Stoff verimpft werden soll, spielt auch diese Betrachtung keine große Rolle mehr.

Wann gilt man als vollständig geimpft?

Als vollständig geimpft gilt man in Deutschland zwei Wochen nach Verabreichung der letzten notwendigen Impfstoffdose, also am fünfzehnten Tag nach der Impfung. Wie groß der Impfabstand war, ist hierbei unwichtig.

Verwandte Themen