Schäferstündchen im Freien

Darf man Sex in der Öffentlichkeit haben? Die Antwort überrascht

Stefan Besner

Online-Redaktion

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4.9.2023, 07:30 Uhr
Für viele mag der Gedanke aufregend sein: Sexuelle Handlungen in der Öffentlichkeit. Allerdings kann das schnell eine Strafe nach sich ziehen. 

© IMAGO Für viele mag der Gedanke aufregend sein: Sexuelle Handlungen in der Öffentlichkeit. Allerdings kann das schnell eine Strafe nach sich ziehen. 

"Der einzige Weg, eine Versuchung loszuwerden, ist ihr zu erliegen.", wusste schon Oscar Wilde. Und wer keine Scham kennt, vergnügt sich in aller Regel gut. Zumindest, bis der Gesetzgeber dem Spaß ein Ende setzt. Sex in der Öffentlichkeit ist keine Lappalie. Es drohen Bußgelder bis zu 1000 Euro und sogar Gefängnisstrafen. Paragraph 183a des Strafgesetzbuches regelt: "Wer öffentlich sexuelle Handlungen vornimmt und dadurch absichtlich oder wissentlich ein Ärgernis erregt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bedroht." Und dennoch, ob im Auto, im Park oder am Strand: 60 Prozent der Deutschen hatten laut einer repräsentativen Umfrage des Playboy bereits Sex in der Öffentlichkeit. Laut anwaltsauskunft.de ist das auch kein Problem - zumindest unter bestimmten Umständen.

Sex in der Öffent­lichkeit – wo und wie ist das erlaubt?

Wer seiner Begierde mit Befriedigung den Garaus machen will, muss demnach zumindest rechtlich gesehen nicht auf dieses Vergnügen verzichten. Das gilt sowohl für Sex in der Natur, z. B. auf einer Wiese oder im Wald, als auch im Auto. "Nicht strafbar ist der Sex im Freien, wenn ein Paar es nicht darauf anlegt, von anderen gesehen zu werden und sich zum Beispiel in ein Dickicht verzieht.", heißt es auf anwaltsauskunft.de. Ganz Ähnliches gilt, wenn ein Paar sich der Versuchung in einem Auto hingibt, das beispielsweise auf einem einsamen Parkplatz steht und die beiden womöglich auch noch die Scheiben des Wagens verhängen. "In diesen Fällen ist das Merkmal der Öffent­lichkeit fraglich bis ausge­schlossen. Denn die Akteure haben Vorkeh­rungen ergriffen, um nicht beobachtet zu werden.", erklärt die auf Straf­recht spezia­li­sierte Rechtsanwältin Michaela Landgraf vom Münchner Anwalt­verein. Sex an einem öffentlichen Ort ist folglich nicht per se strafbar, nur weil er an einem öffentlichen Ort stattfindet.

Wann ist Sex in der Öffent­lichkeit eine "Erregung öffent­lichen Ärgernisses?"

Strafbar wird Sex in der Öffent­lichkeit vor allem dann, wenn fremde Menschen gegen ihren Willen involviert sind, sprich die sexuellen Handlungen mitbekommen, sich davon gestört fühlen und als Resultat Anzeige erstatten. Wer also auf den Kick steht, vielleicht entdeckt zu werden, das zudem billigend in Kauf nimmt - und es dann auch wird, sei gewarnt. "Ein Paar, das sich mit seinem Auto am örtlichen Badesee zur Haupt­be­suchszeit und vielleicht noch wegen der Sommer­hitze mit herun­ter­ge­las­senen Fenstern platziert und dort so Sex hat, dass andere es sehen müssen, muss mit straf­recht­lichen Konse­quenzen rechnen - wenn jemand deshalb Anzeige erstattet.", so Landgraf. Nach dem Strafgesetzbuch fiele eine solche Art von Sex unter "Erregung öffentlichen Ärgernisses".