Bußgeldbescheide bleiben gültig

Erste Bußgelder durch neues Blitzer-System in Deutschland: Das müssen Autofahrer wissen

6.3.2023, 13:56 Uhr
Eine Monocam zur Aufzeichnung von Handysündern am Steuer steht auf einer Brücke über der A602 bei Kenn. Die Kamera wurde von Anfang Juni bis Ende August 2022 im Bereich des Polizeipräsidiums Trier getestet.

© Harald Tittel, dpa Eine Monocam zur Aufzeichnung von Handysündern am Steuer steht auf einer Brücke über der A602 bei Kenn. Die Kamera wurde von Anfang Juni bis Ende August 2022 im Bereich des Polizeipräsidiums Trier getestet.

Nach erster Testphase der neuen "Handy-Blitzer" in Rheinland-Pfalz wurde fünf Fahrern zur Last gelegt, beim Autofahren ein Handy benutzt zu haben, das berichtet Chip.de. Die Autofahrer versuchten sich gegen ihre Strafe zu wehren, aber: Die ersten Bußgeldbescheide bleiben zumindest vorerst gültig. Die Schuldigen müssen nun ein Bußgeld von je 100 Euro zahlen und erhalten jeweils einen Punkt in Flensburg.

Das Amtsgericht Trier wies vergangenen Donnerstag Einsprüche von drei Autofahrern gegen Bußgeldbescheide wegen Nutzung eines Mobiltelefons am Lenkrad zurück. Der Amtsrichter David Geisen-Krischel entschied, es gebe zumindest derzeit noch keine juristische Rechtsnorm für den Einsatz dieses Systems, um Verkehrssünder aufzuspüren. Allerdings bedeute dies nicht, dass es wegen des Beweis-Erhebungsverbots auch ein Verbot gebe, die Informationen aus dem Blitzer zu verwerten.

Ein Anwalt hatte in zwei Fällen vor allem argumentiert, es gebe keine Rechtsgrundlage für den erstmals und versuchsweise im Juni 2022 bei Trier eingesetzten "Handy-Blitzer". Er kündigte nach dem Urteil eine Beschwerde beim Oberlandesgericht Koblenz an.

Das in den Niederlanden entwickelte System sieht einem normalen Tempo-Blitzer ähnlich, funktioniert aber anders. Von einer Autobahnbrücke aus werden zunächst alle vorbeifahrenden Fahrzeuge per Video aufgenommen. Gespeichert werden die Bilder aber erst, wenn die Auswertungssoftware ein Handy und eine typische Handhaltung für Handynutzung beim Fahrer oder der Fahrerin erkannte. Dies sei eine anlasslose Erhebung von Daten ohne Rechtsgrundlage, argumentierte der Verkehrsrechtler Jürgen Verheul, der zwei Betroffene vertrat.

Rheinland-Pfalz hatte als erstes Bundesland den "Handy-Blitzer" jeweils drei Monate lang zunächst in Trier und dann in Mainz getestet. Für eine dauerhafte Nutzung sei zweifellos eine "spezifische Rechtsgrundlage" nötig, erklärte das Innenministerium vor dem Urteil. Für den Pilotversuch könne man jedoch auf eine Generalklausel im Polizei- und Ordnungsbehördengesetz des Landes zur Gefahrenabwehr zurückgreifen.

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