Hausarrest

Geldstrafen bis 50.000 Euro: Deutsche Stadt verbietet Katzen monatelang den Freigang

sde

17.5.2022, 15:58 Uhr

Freigänger-Katzen droht im südlichen Teil von Walldorf künftig Hausarrest. Katzenbesitzer, die sich nicht an die Regelung halten, droht ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro. Sollte die Katze gar eine Haubenlerche töten, könnte die Strafe sogar 50.000 Euro betragen. Die Verfügung gilt bis Ende August und wird bis 2025 jährlich wiederholt.

Katzenhalter, die ihrer Katze den Freigang nicht verwehren wollen, können laut der Allgemeinverfügung eine Ausnahme beantragen. Dann müssen aber entweder GPS-Daten nachweisen können, dass sich der Vierbeiner nicht im betroffenen Bereich aufhält, oder die Tiere an der Leine geführt werden.

Doch was ist der Anlass einer solchen Regelung? Die Haubenlerche hat in dieser Region und in diesem Zeitraum Brutzeit. Ihr Bestand ist in Europa vom Aussterben gefährdet, die Vogelart aus der Lerchen-Familie steht in Baden-Württemberg in der höchsten Gefährdungskategorie "Rote Liste 1" eingestuft.

Aufgrund der Seltenheit der Haubenlerche kommt es auf das Überleben jedes einzelnen Jungvogels an, heißt es in der Verfügung. Es gilt demnach, die Tiere vor den bekannten und vermeidbaren Gefahren zu schützen. Da diese Vögel primär am Boden nisten, zählen freigängige Katzen zu den größten Bedrohungen.