Impfskeptiker auf Facebook

Gericht entzieht ungeimpftem Vater das Sorgerecht

14.1.2022, 07:32 Uhr
In der kanadischen Provinz Québec hat ein Gericht einem impfskeptischen Vater vorübergehend das Sorgerecht für sein zwölfjähriges Kind entzogen.

© Pixabay In der kanadischen Provinz Québec hat ein Gericht einem impfskeptischen Vater vorübergehend das Sorgerecht für sein zwölfjähriges Kind entzogen.

In der kanadischen Provinz Québec werden Rechtsstreitigkeiten mit Kindern durch die Beantwortung der Frage "Was ist im besten Interesse des Kindes?" entschieden, so Sylvie Schirm, Anwältin für Familienrecht in einem Interview mit der kanadischen Tageszeitung "Le Devoir". Es sei nicht im "besten Interesse" des Kindes "Kontakt zu seinem Vater zu haben, wenn dieser nicht geimpft ist und sich in der aktuellen epidemiologischen Situation gegen Gesundheitsmaßnahmen ausspricht", heißt es weiter.

Einem ungeimpftem Vater wurde demnach das Sorgerecht entzogen. Sein Kind sei jedes zweite Wochenende und für eine Woche in der Ferienzeit bei ihm gewesen. Der Vater beantragte eine Verlängerung der gemeinsamen Zeit über die Weihnachtsfeiertage und den Jahreswechsel - die Mutter des Zwölfjährigen legte jedoch Widerspruch ein und bezeichnete den Vater des Minderjährigen als Verschwörungstheoretiker und Impfgegner.

Facebook-Posts lassen an Glaubwürdigkeit zweifeln

In einer schriftlichen Erklärung gab der Mann an, sich an die geltenden Corona-Maßnahmen zu halten - er habe lediglich eine skeptische Haltung gegenüber den Impfstoffen. Aufgrund seiner Facebook-Posts zweifelte das Gericht an seiner Glaubwürdigkeit und hob alle Rechte des Vaters bis Februar auf, es sei denn, er entscheidet sich doch noch für eine Impfung.

Der Richter stellte fest, dass die Äußerungen des Vaters auf Social-Media-Plattformen wie Facebook zeigen, dass er sich gegen Impfungen und die geltenden Gesundheitsmaßnahmen ausspricht. Das zwölfjährige Kind sei laut "Le Devoir" bereits zweifach geimpft. Der Schutz vor dem Corona-Virus sei aber angesichts der hochansteckenden Omikron-Variante und der Haltung des Vaters nicht gewährleistet.

Nicht im Interesse eines der drei Kinder

Für den Entschluss des Gerichts war zudem ein weiterer Faktor entscheidend: Die Mutter lebt inzwischen mit ihrem Partner und zwei Kindern unter fünf Jahren zusammen. Da die Impfung in Kanada erst ab dem fünften Lebensjahr möglich ist, sind die beiden Kinder nicht geimpft. Der Richter habe entschieden, dass es unter diesen Umständen nicht im Interesse eines der drei Kinder sei, dass das zwölfjährige Kind seinen Vater zum aktuellen Zeitpunkt sehen kann, so die kanadische Tageszeitung.

Die rasante Ausbreitung der Omikron-Variante macht sich auch in Québec bemerkbar. Seit mehreren Wochen wird ein starker Anstieg der Ansteckungen mit dem Corona-Virus verzeichnet. Knapp 80 Prozent der Kanadier sind bereits vollständig geimpft.

Um die Impfquote zu steigern, greift die kanadische Provinz Québec zu härteren Maßnahmen: Der Zugang zu Läden, die Alkohol und Marihuana verkaufen, wird für Ungeimpfte verboten.

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