Gerichtsentscheidung im Fall Peggy: Ermittler handelten korrekt

8.4.2019, 15:35 Uhr
Gerichtsentscheidung im Fall Peggy: Ermittler handelten korrekt

© David-Wolfgang Ebener/ dpa

Im Fall des getöteten Mädchens Peggy durften die Ermittler Zeugen die Aufzeichnung eines Gesprächs zwischen Ulvi K. und dessen Vater vorspielen - das hat das Amtsgericht Bayreuth entschieden. Die Anwältin des Mannes, der 2004 wegen Mordes an der neunjährigen Peggy verurteilt worden war, hatte bei dem Gericht unter anderem beantragt, die Rechtswidrigkeit dieses Vorgehens der Ermittler festzustellen. Dies hat das Amtsgericht nach eigenen Angaben vom Montag als unbegründet zurückgewiesen. Es liege bei der Staatsanwaltschaft zu entscheiden, welche Maßnahmen sie ergreift, um eine Straftat aufzuklären, hieß es zur Begründung.

Peggy war am 7. Mai 2001 auf dem Heimweg von der Schule verschwunden. Im Juli 2016 wurden Teile ihres Skeletts in einem Wald in Thüringen gefunden, knapp 20 Kilometer von Peggys Heimatort Lichtenberg in Oberfranken entfernt. Wie sie zu Tode kam, ist bis heute ungeklärt.

Kanzlei möchte Beschwerde einlegen

Die Ermittler hatten laut Staatsanwaltschaft Bayreuth im Januar dieses Jahres Zeugen in Lichtenberg die strittige Tonbandaufnahme vorgespielt. Die Kanzlei, die Ulvi K. vertritt, beantragte beim Amtsgericht, dies als rechtswidrig einzustufen und den Ermittlern zu untersagen. Außerdem forderte sie die Herausgabe der Aufzeichnung. Das Gericht erklärte nun, das Vorgehen sei nicht zu beanstanden, weil es um die Aufklärung eines Tötungsdelikts gehe und das Gespräch daher nicht dem "Bereich privater Lebensgestaltung" angehöre. Ein Richter habe die Aufnahme zudem genehmigt.

"Damit wurde unsere Maßnahme bestätigt", sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft. Die Anwaltskanzlei werde gegen die Entscheidung Beschwerde einlegen, kündigte Büroleiter Thomas Henning indes an.

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