Grillen und Corona: Was in Bayern derzeit erlaubt ist und was nicht
Öffentliche Grillplätze sind geöffnet - alte Regelung gekippt - 03.09.2020 09:19 Uhr
Das Grillen auf öffentlichen Plätzen ist mittlerweile wieder erlaubt.
02.04.2020 © Ralf Rödel, NN
Grillen im öffentlichen Raum - zum Beispiel auf Grillplätzen im Park oder am Badesee - ist seit dem 2. September 2020 wieder möglich. In den Monaten davor hatte die bayerische Staatsregierung dies im Zuge der Corona-Maßnahmen untersagt. Dann setzte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof die entsprechende Regelung vorläufig außer Vollzug - wegen Unverhältnismäßigkeit (Az. 20 NE 20.1754 vom 1.9.2020).
Somit darf wieder gegrillt werden, solange andere Regelungen wie die Wahrung des Mindestabstands und Kontaktbeschränkungen beachtet werden.
Das Grillen im eigenen Garten hingegen war während der gesamten Corona-Zeit erlaubt. Auch hier müssen Kontaktbeschränkungen jeweils beachtet werden. Wer auf dem eigenen Balkon grillen will, muss wie sonst auch Rücksicht auf seine Nachbarn nehmen, die sich am Rauch und den Gerüchen stören könnten. Auch müssen mögliche Klauseln im Mietvertrag beachtet werden.
So reagiert das Gesundheitsministerium auf den Gerichtsentscheid
Das bayerische Gesundheitsministerium hält wenig von der Gerichtsentscheidung, die das Grillen auf öffentlichen Plätzen und in Anlagen im Freistaat wieder erlaubt. Ein Ministeriumssprecher bezeichnete sie am Mittwoch auf Anfrage in München als ein fragwürdiges Signal.
Grillen sei aus Infektionsschutzgründen verboten worden, weil davon auszugehen sei, dass es wegen der Anziehungskraft von öffentlichen Grillplätzen zu Menschenansammlungen kommen könne. In diesen werde ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen einzelnen Gesellschaften oft nicht oder nur unzureichend eingehalten.
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dpa, sima

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