40 Stunden Sozialarbeit für 19-Jährigen

Hausfriedensbruch durch die Hundeklappe: Mann legt sich zur Ex-Partnerin ins Bett

Hicran Songur

NN.de-Redakteurin

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18.03.2022, 19:19 Uhr
Nicht durch das Fenster - auch nicht durch die Tür. Ein Einbrecher dringt durch die Hundeklappe in die Wohnung seiner Ex-Partnerin.

© Patrick Seeger, NN Nicht durch das Fenster - auch nicht durch die Tür. Ein Einbrecher dringt durch die Hundeklappe in die Wohnung seiner Ex-Partnerin.

Im Juni des vergangenen Jahres drang ein 19-Jähriger durch eine Hundeklappe in die Wohnung seiner Ex-Partnerin. Die junge Frau bemerkte im Schlaf, wie sich jemand zu ihr ins Bett legt. Der Mann war ihr zwar nicht unbekannt - jedoch wurde er nicht freiwillig in die Wohnung aufgenommen.

Einem Bericht der Main-Post zufolge, musste sich der Eindringling jetzt wegen Hausfriedensbruchs und Verstoßes gegen das Gewaltschutzgesetz vor dem Amtsgericht Gemünden verantworten.

Mann konnte mit der Trennung nicht umgehen

Der Angeklagte und die Frau waren einst ein Paar. Als die Frau dann die Beziehung zu dem 19-Jährigen beendete, konnte dieser mit der Trennung nicht umgehen. "Es war seine Lebensgefährtin, die einzige Bezugsperson für ihn", erklärte seine Verteidigerin. Er habe sich an die Frau geklammert. Als weitere Gründe wurden die schweren Verhältnisse im Elternhaus des Angeklagten ausgeführt. Zu seinen Eltern habe der junge Mann so gut wie keinen Kontakt.

Der 19-Jährige gab bei seiner Ex-Partnerin keine Ruhe. Die Frau beantragte daraufhin am Amtsgericht Gmünden einen Erlass nach dem Gewaltschutzgesetz. Demnach wurde dem jungen Mann jeglicher Kontakt zu der Frau untersagt. Er durfte weder persönlich noch per Handy Kontakt mit seiner Ex-Partnerin aufnehmen.

Auslöser für den Antrag nach dem Gewaltschutzgesetzt war laut der Main-Post das unbefugte Eindringen in das Schlafzimmer der Frau. Am 9. Juli 2021 sei der junge Mann durch die Hundeklappe in die Wohnung seiner Ex-Partnerin eingedrungen und habe sich zu ihr ins Bett gelegt. Die Verteidigerin begründete das Verhalten ihres Mandaten als "Verzweiflungstat".

Eindringling alarmierte selbst die Polizei

Noch in derselben Nacht habe der 19-Jährige über den Notruf die Polizei gerufen. Er wurde zur Behandlung ins Bezirkskrankenhaus gebracht. Der junge Mann wurde aufgrund seines labilen Zustandes seit dem 16. Lebensjahr mit Medikamenten behandelt. Es wurden Depressionen und eine erhöhte Suizidgefahr diagnostiziert.

Schon vor der Verhandlung kündigte der Angeklagte ein Geständnis an - somit musste seine Ex-Partnerin vor Gericht keine Aussage machen. Das umfassende Geständnis wurde auch bei der Verurteilung berücksichtigt: Die Staatsanwaltschaft plädierte demnach für die Verurteilung nach dem Jugendstrafrecht auf 32 Stunden Sozialarbeit.

Nach dem Jugendstrafrecht verurteilt

Nach Angaben der Main-Post hielt die Pflichtverteidigerin 20 Stunden für ausreichend. Sie begründete ihre Entscheidung damit, dass ihr Mandant möglichst schnell einen Therapieplatz erhalten soll. "Mein Mandant hat keine Familie, keine Freunde und benötigt schnell Hilfe", fuhr sie fort.

Der 19-Jährige wurde zu 40 Stunden Sozialarbeit verurteilt. Aufgrund seiner geringen finanziellen Mittel muss der Angeklagte die Verfahrenskosten nicht tragen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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