Kinder und Tiere in überhitzten Autos: So handeln Sie richtig

17.7.2015, 18:47 Uhr
Kinder und Tiere in überhitzten Autos: So handeln Sie richtig

© dpa

Die Hitze, die in diesem Sommer in Franken herrscht, ist wirklich extrem: Immer wieder schrammt die Quecksilbersäule am Thermometer an der 35-Grad-Marke vorbei. Gerade für kleine Kinder und Tiere sind diese Temperaturen anstrengend - und manchmal auch lebensgefährlich.

Eltern und Tierbesitzer stehen deshalb in der Pflicht, müssen für ihre wehrlosen Schützlinge entscheiden und Verantwortung tragen. Denn sie selbst können es nicht. Schlimm genug: Immer wieder werden Fälle öffentlich, in denen genau diese Pflicht vernachlässigt wurde. Hunde, die vom Besitzer im Auto zurückgelassen wurden, Kinder, die bei Rekordtemperaturen im Auto auf ihre Eltern warten müssen.

Todesfalle für Kinder und Tiere

Ein fataler Fehler! Denn was viele nicht wissen: In Fahrzeugen potenziert sich die Hitze, die draußen herrscht, noch einmal. Je nachdem, wie lange das Vehikel den hohen Temperaturen ausgesetzt ist. So sind Temperaturen von 60 Grad Celsius keine Seltenheit. Eine Todesfalle für diejenigen, die im Fahrzeug sitzen.

Immer wieder gibt es aufmerksame Menschen, denen ein zurückgelassenes Kind oder Tier auffällt, und die schnell handeln, die Polizei alarmieren, oder sogar eine Fensterscheibe einschlagen. Aber dürfen sie das überhaupt? Oder machen sie sich strafbar?

Ja, dürfen sie, schreibt der Rechtsanwalt Tobias Röttger in einem Blogbeitrag. Wie er darlegt, ist das Einschlagen einer fremden Fensterscheibe zwar erst einmal als Sachbeschädigung zu bewerten, für die der Täter theoretisch auf Schadensersatz verklagt werden kann. Doch wenn ein Notstand so akut ist, dass er eine Sachbeschädigung rechtfertigt, entfällt die Strafbarkeit.

Mit Bedacht vorgehen!

Falls keine akute Notsituation zu erkennen ist, sollte man aber trotzdem bedacht handeln, und nicht blindlings Scheiben einschlagen. Zunächst sollten der Besitzer eines Tieres oder die Eltern des Kindes gesucht werden. Wenn diese nicht auffindbar sind, alarmiert man am besten die Polizei.

Wenn die Situation so akut ist, dass sie ein schnelleres Handeln erfordert - glasige Augen, Ohnmacht, gerötete Körperstellen sind Zeichen für eine solche Notsituation - sollte man handeln.

Nach Möglichkeit schlägt man allerdings nicht die Front- oder Heckscheibe, sondern die Seitenscheibe ein, um den Schaden so gering wie möglich zu halten. Um sich selbst abzusichern, ist es wichtig, dass Zeugen anwesend sind, die die Notsituaiton bestätigen können, oder das eigene Vorgehen mit dem Handy zu filmen.