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Behörden setzen auf Augenmaß

Knifflige Regeln: Nackt an den See - was ist erlaubt, was nicht?

13.06.2025, 07:31 Uhr
Ein Hinweisschild auf den Beginn des FKK-Strandabschnitts. (Symbolbild)

© Jens Büttner/dpa Ein Hinweisschild auf den Beginn des FKK-Strandabschnitts. (Symbolbild)

Am Bodensee soll ein jahrzehntelang geduldeter FKK-Bereich in Bregenz nun offiziell erlaubt werden. Die Stadt plant eine entsprechende Verordnung für das Mehrerauer Seeufer. Nackt baden ist aber auch an anderen Orten erlaubt – aber es gibt Spielregeln.

Wo darf man nackt baden?

An ausgewiesenen FKK-Stränden ist Nacktheit ausdrücklich erlaubt. An allen anderen Orten kann sie als Ordnungswidrigkeit gelten – muss aber nicht. Häufig sind diese Areale nicht groß ausgeschildert, sondern eher als Tipp unter Kennern bekannt. Wer auf Nummer sicher gehen will, schaut vorher bei der Stadt oder Gemeinde nach. Diese entscheiden laut Bayerischem Naturisten Verband, was wo erlaubt ist und was nicht.

Was droht, wenn man sich an einem Nicht-FKK-Strand auszieht?

Wenn sich andere gestört fühlen, kann es als Belästigung der Allgemeinheit (§ 118 OWiG) gewertet werden. Das kostet in der Regel ein Verwarnungsgeld – im schlimmsten Fall bis zu 1.000 Euro, wobei solche hohen Beträge selten sind. „Meistens wird der formlose Platzverweis ausgesprochen oder man wird gebeten, sich anzuziehen“, sagt Maik Schirrmann vom FKK-Verband in Bayern.

Viele Behörden setzen auf Augenmaß. Wenn keine Beschwerden eingehen, wird nicht eingeschritten. Entscheidend ist, ob sich andere gestört fühlen – und ob man sich respektvoll verhält.

Aber Achtung: Sexuelle Handlungen sind verboten, sonst greift der Strafrechtsparagraf § 183 – Exhibitionismus.

Gibt es Altersbeschränkungen fürs Nacktbaden?

„Nein“, sagt der Experte. Jeder dürfe nackt baden, egal ob alt oder jung. Eltern sollten aber darauf achten, ob das Umfeld für ihre Kinder geeignet ist.

Was sollte man noch beim Nacktbaden lassen?

Das Fotografieren von nackten Badegästen ist ohne deren ausdrückliche Zustimmung verboten – selbst auf öffentlichen Flächen. Das gilt auch für Drohnenaufnahmen. Wer erwischt wird, riskiert eine Anzeige. Auch Starren und heimliches Beobachten sind absolute No-Gos.

Ein Handtuch unter dem Po ist nicht nur hygienisch, sondern gehört zum guten Ton – egal ob auf der Wiese, Bank oder am Steg.