Kombi-Führerschein, Mindestlohn und mehr: Das ändert sich im April 2021

1.4.2021, 08:45 Uhr
Nach Ostern soll es deutschlandweit mit den Impfungen beim Hausarzt losgehen. Jedoch wird wohl klein angefangen. Gesundheitsminister Jens Spahn äußerte sich gegenüber der dpa : "Mit den Mengen, die wir in den ersten Aprilwochen erwarten, (...) wird es in den Hausarztpraxen erstmal mit etwa umgerechnet einer Impfsprechstunde pro Woche beginnen können". Bayern ist schon etwas weiter: 1635 Praxen haben sich bereit erklärt, bereits am 31. März mit dem Impfen zu beginnen. Zur Verfügung stehen ihnen etwa 20 Astrazeneca-Impfdosen pro Praxis, erklärte Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek.
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Das ändert sich im April 2021: Impfung beim Hausarzt

Nach Ostern soll es deutschlandweit mit den Impfungen beim Hausarzt losgehen. Jedoch wird wohl klein angefangen. Gesundheitsminister Jens Spahn äußerte sich gegenüber der dpa: "Mit den Mengen, die wir in den ersten Aprilwochen erwarten, (...) wird es in den Hausarztpraxen erstmal mit etwa umgerechnet einer Impfsprechstunde pro Woche beginnen können". Bayern ist schon etwas weiter: 1635 Praxen haben sich bereit erklärt, bereits am 31. März mit dem Impfen zu beginnen. Zur Verfügung stehen ihnen etwa 20 Astrazeneca-Impfdosen pro Praxis, erklärte Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek. © Hans-Joachim Winckler, NN

Die Regelung, dass Arbeitgeber den Angestellten Homeoffice ermöglichen, läuft am 30. April aus. Durch die anhaltende Corona-Pandemie könnte diese Regelung allerdings verlängert werden.
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Homeoffice

Die Regelung, dass Arbeitgeber den Angestellten Homeoffice ermöglichen, läuft am 30. April aus. Durch die anhaltende Corona-Pandemie könnte diese Regelung allerdings verlängert werden. © Daniel Naupold, dpa

Bisher war das Testen in Unternehmen freiwillig, doch die Regierung appelliert, Mitarbeiter ein-bis zweimal wöchentlich zu testen. Anfang April soll eine Untersuchung dazu veröffentlicht werden. Sollte sich herausstellen, dass zu wenige Unternehmen Schnelltests anbieten, könnte eine Testpflicht kommen. 
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Schnelltests in Unternehmen

Bisher war das Testen in Unternehmen freiwillig, doch die Regierung appelliert, Mitarbeiter ein-bis zweimal wöchentlich zu testen. Anfang April soll eine Untersuchung dazu veröffentlicht werden. Sollte sich herausstellen, dass zu wenige Unternehmen Schnelltests anbieten, könnte eine Testpflicht kommen.  © IMAGO

Ab dem 2. April dürfen Lebensmittel nur noch 2 Prozent industriell hergestellte Tierfette enthalten, bisher war das freiwillig. Nun dürfen Lebensmittel mit mehr Transfetten nicht mehr verkauft werden. Transfette gelten als sehr ungesund, da es den Wert des schlechten LDL-Cholesterins im Körper erhöht. Deshalb empfiehlt die  Deutsche Gesellschaft für Ernährung (DGE)   eine maximale Tagesdosis von 2,6 g Transfett-Säuren. Zum Vergleich: eine Portion Pommes enthält rund 1g Transfette.   
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Transfette in Lebensmitteln

Ab dem 2. April dürfen Lebensmittel nur noch 2 Prozent industriell hergestellte Tierfette enthalten, bisher war das freiwillig. Nun dürfen Lebensmittel mit mehr Transfetten nicht mehr verkauft werden. Transfette gelten als sehr ungesund, da es den Wert des schlechten LDL-Cholesterins im Körper erhöht. Deshalb empfiehlt die Deutsche Gesellschaft für Ernährung (DGE)  eine maximale Tagesdosis von 2,6 g Transfett-Säuren. Zum Vergleich: eine Portion Pommes enthält rund 1g Transfette.    © dpa

Bisher durfte jemand, der seine praktische Führerscheinprüfung in einem Auto mit Automatikschaltung abgelegt hatte, danach nur solche Autos nutzen. Ein neues Gesetz im April 2021 macht es nun aber möglich, dass nach einer Fahrprüfung mit Automatikgetriebe das Fahren mit Schaltgetriebe erlaubt ist.
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Kombi-Führerschein

Bisher durfte jemand, der seine praktische Führerscheinprüfung in einem Auto mit Automatikschaltung abgelegt hatte, danach nur solche Autos nutzen. Ein neues Gesetz im April 2021 macht es nun aber möglich, dass nach einer Fahrprüfung mit Automatikgetriebe das Fahren mit Schaltgetriebe erlaubt ist. © Marius Becker, dpa

2,3 Millionen Beschäftigte im öffentlichen Dienst bekommen ab April mehr Geld. Die Tabellenentgelte werden um 1,4 Prozent und mindestens 50 Euro erhöht. Auch Auszubildende und Praktikanten sollen ab April 50 Euro mehr Gehalt im Monat bekommen.
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Gehaltserhöhung für Beschäftigte im öffentlichen Dienst

2,3 Millionen Beschäftigte im öffentlichen Dienst bekommen ab April mehr Geld. Die Tabellenentgelte werden um 1,4 Prozent und mindestens 50 Euro erhöht. Auch Auszubildende und Praktikanten sollen ab April 50 Euro mehr Gehalt im Monat bekommen. © Lino Mirgeler, dpa

Ab dem 1. April verdienen westdeutsche Pflegekräfte 12,50 Euro, ostdeutsche 12,20 Euro pro Stunde. Die Differenz zwischen Ost und West soll künftig in weiteren Schritten auch abgeschafft werden. 
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Mindestlohn für Pflegekräfte steigt

Ab dem 1. April verdienen westdeutsche Pflegekräfte 12,50 Euro, ostdeutsche 12,20 Euro pro Stunde. Die Differenz zwischen Ost und West soll künftig in weiteren Schritten auch abgeschafft werden.  © IMAGO/Westend61

Ab 1. April müssen mehr Angaben auf den Bons stehen, damit soll Steuerbetrug erschwert werden. Unter anderem wird die Uhrzeit von Beginn und Ende des Kassiervorgangs den Bons zu entnehmen sein.
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Kassenbons werden länger

Ab 1. April müssen mehr Angaben auf den Bons stehen, damit soll Steuerbetrug erschwert werden. Unter anderem wird die Uhrzeit von Beginn und Ende des Kassiervorgangs den Bons zu entnehmen sein. © IMAGO / Fotostand

"Von O bis O" - von Oktober bis Ostern, so lautet die Fausformel für Winterreifen. Eine generelle Winterreifenpflicht gibt es in Deutschland dagegen nicht, allerdings darf bei winterlichen Straßenverhältnissen nur mit Winterreifen gefahren werden. Doch genug vom Winter: Anfang April ist Ostern und somit auch wieder Zeit für Sommerreifen.
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Zeit für Sommerreifen

"Von O bis O" - von Oktober bis Ostern, so lautet die Fausformel für Winterreifen. Eine generelle Winterreifenpflicht gibt es in Deutschland dagegen nicht, allerdings darf bei winterlichen Straßenverhältnissen nur mit Winterreifen gefahren werden. Doch genug vom Winter: Anfang April ist Ostern und somit auch wieder Zeit für Sommerreifen. © IMAGO/Kirchner-Media

Gleich ein ganzer Schwung an neuen Vorgaben tritt in der Fleischindustrie in Kraft. Zeit- und Leiharbeit sind ab April verboten, Arbeitszeiten müssen elektronisch aufgezeichnet werden und Schlachtung sowie Zerlegung der Tiere dürfen nur noch von Arbeitnehmern des eigenen Unternehmens vorgenommen werden. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten sind demnach von der Regelung ausgenommen. 
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Zeitarbeitsverbot in der Fleischindustrie

Gleich ein ganzer Schwung an neuen Vorgaben tritt in der Fleischindustrie in Kraft. Zeit- und Leiharbeit sind ab April verboten, Arbeitszeiten müssen elektronisch aufgezeichnet werden und Schlachtung sowie Zerlegung der Tiere dürfen nur noch von Arbeitnehmern des eigenen Unternehmens vorgenommen werden. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten sind demnach von der Regelung ausgenommen.  © via www.imago-images.de