Anpassung bei Lohnsteuer

Microsoft wird teurer, Mindestlöhne steigen: Das ändert sich im April 2023

31.3.2023, 19:58 Uhr
Microsoft möchte die Preise für seine Cloud-Produkte weltweit angleichen. Die Pläne haben zur Folge, dass die Preise in Deutschland ab 1. April um elf Prozent angehoben werden. Von der Erhöhung sind alle Onlinedienste betroffen, also auch Microsoft 365, Office 365 und Dynamics 365. Bei noch laufenden Verträgen wird die Preisanpassung nicht unmittelbar gültig, sondern erst bei einer Vertragsverlängerung.
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Microsoft erhöht Preise

Microsoft möchte die Preise für seine Cloud-Produkte weltweit angleichen. Die Pläne haben zur Folge, dass die Preise in Deutschland ab 1. April um elf Prozent angehoben werden. Von der Erhöhung sind alle Onlinedienste betroffen, also auch Microsoft 365, Office 365 und Dynamics 365. Bei noch laufenden Verträgen wird die Preisanpassung nicht unmittelbar gültig, sondern erst bei einer Vertragsverlängerung. © Igor Golovniov via www.imago-images.de

Im April wird es für alle Entgeltgruppen eine Tariferhöhung geben. Der tarifliche Mindestlohn in der Leiharbeit beträgt dann 13 Euro in der Stunde.
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Mehr Geld für Leihbeschäftigte

Im April wird es für alle Entgeltgruppen eine Tariferhöhung geben. Der tarifliche Mindestlohn in der Leiharbeit beträgt dann 13 Euro in der Stunde. © Christoph Hardt via www.imago-images.de

Mehr Netto vom Brutto möglich: Ab dem 1. April sind geänderte Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug anzuwenden. Die Änderungen berücksichtigen die Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags auf 1230 Euro und des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende auf 4260 Euro durch das Jahressteuergesetzes 2022. Beide Beträge wurden zum 1. Januar erhöht.
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Geänderte Abläufe für den Lohnsteuerabzug

Mehr Netto vom Brutto möglich: Ab dem 1. April sind geänderte Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug anzuwenden. Die Änderungen berücksichtigen die Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags auf 1230 Euro und des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende auf 4260 Euro durch das Jahressteuergesetzes 2022. Beide Beträge wurden zum 1. Januar erhöht. © IMAGO/Bernd Feil/M.i.S.

Ab 1. Mai 2023 soll es das Deutschlandticket zum Einführungspreis von 49 Euro geben, so hat es der Bundestag entschieden. Den Bundesrat wird das Gesetz voraussichtlich am 31. März passieren. Der "branchenweite Vorverkauf" soll dann am 3. April 2023 beginnen, erläutert die Deutsche Bahn im Rahmen eines FAQ zum Deutschlandticket. Bei der VAG Nürnberg ist der Vorverkauf bereits gestartet. Mit dem Ticket kann deutschlandweit der öffentliche Personennahverkehr und der Regionalverkehr (S- und R-Bahnen) genutzt werden. Beim Kauf des Tickets wird ein Abonnement  geschlossen, das monatlich kündbar ist.
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Vorverkaufsstart Deutschlandticket

Ab 1. Mai 2023 soll es das Deutschlandticket zum Einführungspreis von 49 Euro geben, so hat es der Bundestag entschieden. Den Bundesrat wird das Gesetz voraussichtlich am 31. März passieren. Der "branchenweite Vorverkauf" soll dann am 3. April 2023 beginnen, erläutert die Deutsche Bahn im Rahmen eines FAQ zum Deutschlandticket. Bei der VAG Nürnberg ist der Vorverkauf bereits gestartet. Mit dem Ticket kann deutschlandweit der öffentliche Personennahverkehr und der Regionalverkehr (S- und R-Bahnen) genutzt werden. Beim Kauf des Tickets wird ein Abonnement  geschlossen, das monatlich kündbar ist. © VGN

Die Bundesregierung hatte nach einem Machtwort von Kanzler Olaf Scholz im vergangenen Jahr beschlossen, dass die drei verbliebenen Atomkraftwerke über das eigentlich zum Jahresende geplante Betriebsende hinaus bis zum 15. April 2023 weiterlaufen sollen. Danach soll mit der Nutzung der Atomkraft Schluss sein in Deutschland. Damit wird auch Isar 2 in Bayern (siehe Bild) vom Netz genommen.
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Schluss mit Atomkraft in Deutschland

Die Bundesregierung hatte nach einem Machtwort von Kanzler Olaf Scholz im vergangenen Jahr beschlossen, dass die drei verbliebenen Atomkraftwerke über das eigentlich zum Jahresende geplante Betriebsende hinaus bis zum 15. April 2023 weiterlaufen sollen. Danach soll mit der Nutzung der Atomkraft Schluss sein in Deutschland. Damit wird auch Isar 2 in Bayern (siehe Bild) vom Netz genommen. © Armin Weigel/dpa

Seit Januar gilt ein neuer Tarifvertrag im Maler- und Lackiererhandwerk. Ein Teil der dort festgehaltenen Vereinbarungen tritt am 1. April in Kraft. So steigt der Mindestlohn für Gesellinnen und Gesellen um 70 Cent auf 14,50 Euro. Für Helferinnen und Helfer wird die Lohnuntergrenze um 1,10 Euro auf 12,50 Euro angehoben.
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Mindestlohn für Maler und Lackierer steigt

Seit Januar gilt ein neuer Tarifvertrag im Maler- und Lackiererhandwerk. Ein Teil der dort festgehaltenen Vereinbarungen tritt am 1. April in Kraft. So steigt der Mindestlohn für Gesellinnen und Gesellen um 70 Cent auf 14,50 Euro. Für Helferinnen und Helfer wird die Lohnuntergrenze um 1,10 Euro auf 12,50 Euro angehoben. © Jürgen Ritter via www.imago-images.de

Auch Bau-Beschäftigte erhalten ab dem 1. April mehr Lohn und Gehalt. Dabei handelt es sich um die dritte und letzte Tarifanpassung für das Bauhauptgewerbe, bevor der Tarifvertrag im März 2024 endet. Im Tarifgebiet West gibt es eine Anhebung um 2 Prozent und im Tarifgebiet Ost um 2,7 Prozent. Die Vergütung im ersten Ausbildungsjahr steigt im Westen um 15 Euro und im Osten um 25 Euro. Zudem steigt im Tarifgebiet Ost die Vergütung der Auszubildenden vom zweiten bis zum vierten Lehrjahr um 35 Euro.
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Tarifanpassungen im Bauhauptgewerbe

Auch Bau-Beschäftigte erhalten ab dem 1. April mehr Lohn und Gehalt. Dabei handelt es sich um die dritte und letzte Tarifanpassung für das Bauhauptgewerbe, bevor der Tarifvertrag im März 2024 endet. Im Tarifgebiet West gibt es eine Anhebung um 2 Prozent und im Tarifgebiet Ost um 2,7 Prozent. Die Vergütung im ersten Ausbildungsjahr steigt im Westen um 15 Euro und im Osten um 25 Euro. Zudem steigt im Tarifgebiet Ost die Vergütung der Auszubildenden vom zweiten bis zum vierten Lehrjahr um 35 Euro. © IMAGO/Frank Hoermann/SVEN SIMON

Die aktuellen Corona-Regeln sind noch bis zum 7. April gültig. Eine bundesweite Maßnahme ist die FFP2-Maskenpflicht in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, Arztpraxen, Dialyseeinrichtungen und weiteren Einrichtungen des Gesundheitswesens. Wie es nach dem 7. April weitergeht, muss die Bundesregierung noch entscheiden.
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Corona-Maßnahmen

Die aktuellen Corona-Regeln sind noch bis zum 7. April gültig. Eine bundesweite Maßnahme ist die FFP2-Maskenpflicht in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, Arztpraxen, Dialyseeinrichtungen und weiteren Einrichtungen des Gesundheitswesens. Wie es nach dem 7. April weitergeht, muss die Bundesregierung noch entscheiden. © Peter Kneffel/dpa