Mieter erstreiten Mietkürzung unter Verweis auf Mietspiegel
11.02.2022, 11:47 Uhr
München -
Zwar betonte auch das Gericht, dass die Angaben im Mietspiegel nicht pauschal übernommen werden könnten, sondern der Zustand der konkreten Wohnung immer im Einzelfall betrachtet werden müsse. Der Argumentation der Vermieter, der Münchner Mietspiegel habe "nichts mit der Realität der Münchner Mieten zu tun", folgten die Richter hingegen nicht. Das Urteil ist inzwischen rechtskräftig.