Mieter erstreiten Mietkürzung unter Verweis auf Mietspiegel

11.2.2022, 11:47 Uhr
Mieter erstreiten Mietkürzung unter Verweis auf Mietspiegel

© Sina Schuldt/dpa/Archivbild

Unter Verweis auf den Mietspiegel und die ortsübliche Vergleichsmiete hat ein Mieterpaar in München vor Gericht eine geringere Miete erstritten. Das Amtsgericht verurteilte die Vermieter laut einer Mitteilung vom Freitag nicht nur zu einer künftigen Minderung der Miete, sondern auch zu einer Rückzahlung.

Zwar betonte auch das Gericht, dass die Angaben im Mietspiegel nicht pauschal übernommen werden könnten, sondern der Zustand der konkreten Wohnung immer im Einzelfall betrachtet werden müsse. Der Argumentation der Vermieter, der Münchner Mietspiegel habe "nichts mit der Realität der Münchner Mieten zu tun", folgten die Richter hingegen nicht. Das Urteil ist inzwischen rechtskräftig.