Gäste sollen doppelt zahlen

Nach FTI-Pleite: Traumreise wird zum Albtraum - Hotels setzen Urlauber unter Druck

Elinor Kotzott

Volontärin

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10.6.2024, 07:55 Uhr
Die Pleite des Reisekonzerns FTI hat problematische Konsequenzen für zahlreiche Urlauber.

© IMAGO/Steinsiek.ch, Russian Look Die Pleite des Reisekonzerns FTI hat problematische Konsequenzen für zahlreiche Urlauber.

Anfang Juni war bekannt geworden, dass Europas drittgrößter Reisekonzern in die Pleite gerutscht ist. Zunächst hatte der Konzern mit Sitz in München Reisen bis einschließlich Montag, 10. Juni, storniert. Mittlerweile ist klar: FTI-Urlauber können ihre Reise bis mindestens 5. Juli nicht antreten, so die "Tagesschau". Wie es danach weitergeht, sei noch offen.

Ein Video des Senders "RTL" zeigt Urlauber in einem Hotel im ägyptischen Strandort Hurghada, in dem sie vom Hotelpersonal offenbar an der Abreise gehindert werden. Denn: Die Reisekosten sind noch nicht beglichen - das Hotel verlangt, dass die Urlauber die Reise zahlen, obwohl die dafür im Voraus an FTI gezahlt haben.

"Wir wurden angepackt, wir wurden festgehalten, die wollten uns nicht gehen lassen", so eine der Urlauberinnen zu "RTL". Kein Einzelfall, auch für andere Urlauber wird die Traumreise zum Albtraum. Die "Frankfurter Rundschau" berichtet von einem weiteren Fall in Ägypten, bei dem die Rechnung längst im Voraus beglichen war - das Hotel dann jedoch eine Zahlung von 1500 Euro verlangte. "Entweder du zahlst, oder du bekommst Probleme", gibt ein Urlauber eine Drohung seines Hotels wieder.

Hotelgäste sollen Reisekosten ein zweites Mal zahlen

Auf Fuerteventura sollen sich ähnliche Szenen abgespielt haben. Urlauber seien dort von ihren Hotels aus ihren Zimmern ausgesperrt worden, so die "Fuerteventurazeitung". Man bedaure, dass man den Preis für den Hotelaufenthalt den Gästen direkt in Rechnung stellen müsse. Tumultartige Szenen sollen sich auch dort abgespielt haben.

Urlauber, die eine Pauschalreise gebucht haben, sind über den Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF) versichert und erhalten eine Erstattung. Das gilt sowohl für den Fall, dass der Urlaub bereits begonnen wurde als auch für Pauschalreisen, die noch nicht angetreten worden sind. Wer allerdings nur Einzelleistungen gebucht hat, geht leer aus.

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