Abo-Preis verdoppelt

Nach gravierender DAZN-Preiserhöhung: Jetzt schaltet sich der Verbraucherschutz ein

Markus Maisel

Online-Redaktion

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10.1.2023, 15:34 Uhr
Der Internet-Anbieter DAZN hat die Streamingpreise im August 2022 verdoppelt. 

© Ina Fassbender/dpa Der Internet-Anbieter DAZN hat die Streamingpreise im August 2022 verdoppelt. 

Als der Streamingdienst DAZN im Jahr 2016 aus dem Nichts auftauchte, waren tausende deutsche Sportfans begeistert. Bei welchem anderen Anbieter kann man für unschlagbare 9,99 Euro im Monat bei Spielen der Premier League, der NBA oder der Primera División mitfiebern?

Das attraktive Schnäppchenangebot blieb von kurzer Dauer: DAZN war wenig später gezwungen, die Preise zu erhöhen. Kostspielige Investitionen des Unternehmens - der Anbieter sicherte sich unter anderem die Rechte für die Champions League - sorgten dafür, dass Nutzer sukzessiv tiefer in die Tasche greifen mussten. Zunächst stieg der Preis auf 11,99 Euro - zur Saison 2021/22 nochmals auf 14,99 Euro.

Preis verdoppelt

Für Unmut bei unzähligen Kunden sorgte letztendlich die gravierende Preiserhöhung im August 2022. Neue wie alte Kunden zahlten von dort an den doppelten Preis: 29,99 Euro statt 14,99 Euro. Die Einmalzahlung für das Jahresabo erhöhte sich von 149,99 auf 274,99 Euro.

Zahllose Kunden beschwerten sich beim Streaminganbieter - und erhalten nun auch juristischen Beistand. Denn der Bundesverband der Verbraucher­zentrale (Vzbv) hält die Erhöhung für rechtswidrig - und hat DAZN-Nutzer dazu aufgerufen, eine Sammelklage gegen den Anbieter zu unternehmen.

"Die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hält die zugrundeliegende AGB-Klausel für intransparent und die Preiserhöhung für Bestandskunden deshalb für rechtswidrig", heißt es auf der eingerichteten Website. So sollen die zu viel gezahlten Gebühren mittels einer Sammelklage zurückgeholt werden - Kunden werden aufgerufen, auf der Website eine Umfrage auszufüllen. Gefragt wird darin unter anderem, wie man auf die Preiserhöhung reagierte und ob man ein DAZN-Angebot angenommen hat, bevor die Preiserhöhung wirksam wurde.

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