Wichtige Fristen

Nicht wegwerfen - trotz digitaler Kopien: Diese Unterlagen sollten Sie Ihr Leben lang aufbewahren

Georgios Tsakiridis

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4.12.2023, 05:58 Uhr
 Büro mit einem Schreibtisch voller Akten. (Symbolbild)

© imago stock&people, NN  Büro mit einem Schreibtisch voller Akten. (Symbolbild)

Deutschland ist bekannt als das Land der Dichter und Denker, der Bratwurst und des Bieres - und der Bürokratie. Die Tiefen der alemannischen Papiersammelwut sind berühmt-berüchtigt. Die Digitalisierung soll Abhilfe schaffen und viele gedruckte Unterlagen überflüssig machen, doch Vorsicht: Manche Dokumente sollten Sie ihr Leben lang aufheben. Wir verraten Ihnen, welche das sind.

Rechnungen, Bescheinigungen, Benachrichtigungen und Co. - im Laufe eines Jahres sammeln sich unzählige Dokumente an, ganz zu schweigen von denen, die einen das ganze Leben lang begleiten. Da heißt es: Ordnung bewahren. In (un-)regelmäßigen Abständen wird deshalb ausgemistet. Doch dabei ist Konzentration gefragt, manche Unterlagen sollten Sie niemals wegwerfen. Besonders solche, "die Ihre Abstammung oder Identität nachweisen, wie etwa Geburtsurkunden oder gültige Ausweise", rät die "Verbraucherzentrale NRW".

Für einige Schriftstücke gelten bestimmte Aufbewahrungsfristen. Ob Sie Daten digital oder analog auf Papier haben, sei dafür nicht entscheidend. Auf den Inhalt kommt es laut der Behörde an. Lebenslang im Original aufbewahrt werden sollten zum Beispiel Geburts- und Heiratsurkunde, Testament, Erbschein oder Sterbeurkunde von Angehörigen. Darüber hinaus wird empfohlen, Ausbildungsurkunde, Abschluss- und Arbeitszeugnis sowie Unterlagen zur Rentenberechnung oder den Sozialversicherungsausweis abzuheften.

Tipp: Digitalisieren Sie diese Dokumente für den Notfall und speichern Sie sie verschlüsselt ab. Es gibt aber auch Unterlagen, die nur für eine bestimmte Zeit aufbewahrt werden müssen. Finanzunterlagen sollten laut dem Portal "chip.de" mindestens über die gesamte Laufzeit gelagert werden, bei Arbeitsverträgen genügt es, das Original bis zum nächsten Job aufzuheben, danach reicht eine digitale Kopie. Für viele weitere Dokumente gelten Fristen zwischen einem und zehn Jahren.

Steuerbescheide sollten - zumindest digital - elf Jahre gelagert werden. Für Handwerkerrechnungen bei Neu- oder Umbau empfiehlt das Portal fünf Jahre. Drei Jahre beträgt die Frist unter anderem bei Kontoauszügen, Rechnungen oder Mietverträgen. Spendenquittung, Lohnsteuerbescheinigung und Gehaltsabrechnung sollten ein Jahr gelagert werden. Einen detaillierten Überblick finden Sie zum Beispiel auf der Seite der "Verbraucherzentrale NRW".