Gericht hat entschieden
Nur Bares ist Wahres? Ohne Papiere gibt es für einen Reichsbürger keine Rente
22.11.2023, 11:30 Uhr
Ohne gültige Papiere bekommt ein 65-jähriger Mann seine Rente nicht. Laut eines Berichts des "Tagespiegel" hat das Landesgericht Berlin-Brandenburg entschieden, dass der Rentner keinen Cent bekommt, denn dieser verlangte eine Barauszahlung.
Der 65-Jährige behauptet, kein Deutscher im Sinne des Grundgesetzes zu sein und dem "Freistaat Preußen" anzugehören. Er besitzt keinen gültigen Personalausweis und kein Bankkonto.
Die zuständige Meldebehörde verwehrte dem Mann im Sommer 2023 einen Antrag eines Personalausweises mit der Staatsangehörigkeit "Freistaat Preußen". Daraufhin beantragte der 65-Jährige bei der Deutschen Rentenversicherung seine Rente in Barauszahlung.
Deutsche Rentenversicherung sagt Nein
Die Deutsche Rentenversicherung lehnte dies ab und bot eine Zahlungsanweisung zur Verrechnung an. Dabei fallen jedoch Gebühren in Höhe von neun Euro an. Das ließ der sogenannte Reichsbürger nicht auf sich sitzen.
Beim Sozialgericht Cottbus beantrage der Mann einen gerichtlichen Eilrechtsschutz, denn bei der Zahlungsanweisung zur Verrechnung benötige man einen gültigen Ausweis. Diesen besitze er aus dessen Sicht mit seinen "preußischen Papieren". Außerdem hielt der 65-Jährige die anfallenden Kosten für ungerecht.
Keine Rechtsgrundlage für seine Anliegen
Das Sozialgericht Cottbus lehnte die Forderungen des Rentners ab. Den Beschluss bestätigte das Berliner Landesgericht am 15. November. Die Gerichte sind sich einig: Es gibt keine Rechtsgrundlage.
In der Begründung stellt das Gericht fest, dass die Deutsche Rentenversicherung nicht für eine Barauszahlung verpflichtet ist. Laut Gericht sind Rentenleistungen personengebundene Ansprüche. Aus diesem Grund müsse der Rentner Ausweispapiere eines anerkannten Staates vorweisen. Der Gerichtsbeschluss sei unanfechtbar.
Keine Kommentare
Um selbst einen Kommentar abgeben zu können, müssen Sie sich einloggen oder sich vorher registrieren.
0/1000 Zeichen