Postboten dürfen künftig Pakete öffnen - unter einer Bedingung

13.2.2021, 20:40 Uhr
Tag für Tag werden Zehntausende Pakete durch Deutschland geschickt. 

© Friso Gentsch, dpa Tag für Tag werden Zehntausende Pakete durch Deutschland geschickt. 

Die Deutschen bestellen allerlei über das Internet. Gerade während der Pandemie boomt der Online-Handel - im öffentlich zugänglichen Web, aber eben auch im Darknet. Dort wird unter anderem mit Drogen, Waffen und Sprengstoff gehandelt, warnen Strafverfolgungsbehörden. Nun hat der Bundestag eine Änderung im Postgesetz beschlossen.

Konkret geht es um den den Absatz vier des Paragraphen 39. Demnach dürfen sich "Postdienstleister ausnahmsweise Kenntnis vom Inhalt (....) verschaffen, unter anderem, um den Inhalt beschädigter Sendungen zu sichern, den auf anderem Weg nicht feststellbaren Empfänger oder Absender einer unanbringlichen Postsendung zu ermitteln oder körperliche Gefahren abzuwenden, die von einer Postsendung für Personen und Sachen ausgehen."

Heißt: Dann, wenn konkrete Gefahr droht, sind Ausnahmen vom Postgeheimnis künftig möglich. Aber eben nur, wenn das Paket ohnehin beschädigt ist. Immer wieder stoßen Zusteller in solchen Fällen zufällig auf Drogen und Waffen, sagt etwa die Drogenbeauftragte der Bundesregierung.

Drogenbeauftragte spricht von "immenser Herausforderung"

Drogenhandel über das Internet floriert in diesen Zeiten und stellt Strafverfolgung und Justiz immer wieder vor immense Herausforderungen", sagt Daniela Ludwig von der CSU. Die Änderung des Postgesetzes sei ein wichtiger Schritt bei der Bekämpfung. "Drogenpakete sind nichts für den heimischen Briefkasten, sondern ein Fall für die Polizei. Wenn wir es mit diesem Gesetz schaffen, auch nur ein Paket abzufangen, bevor es beim Empfänger ankommt, dann hat sich der Aufwand schon gelohnt!"

Doch was gilt als verdächtig? Und wann ist ein Paket beschädigt? Noch ist die Rechtslage unklar. Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung spricht zum Beispiel von Geruch, der auf Betäubungsmittel oder Ähnliches hinweise. Postboten, die gegen die neue Regelung verstoßen, müssen mit einer Geldbuße von bis zu 500.000 Euro rechnen.