Corona-Pandemie

Regel-Wahnsinn in Deutschland: Skurrile Verbote für Prostituierte, Partys und Vollbärte

Eva Orttenburger

Online-Redaktion

E-Mail zur Autorenseite

10.2.2022, 11:34 Uhr
Körpernahe Dienstleistungen von Prostituierten sind in anderen Bundesländern derzeit erlaubt, in Berlin jedoch ohne "gesichtsnahe Praktiken".

© dpa/ Andreas Arnold Körpernahe Dienstleistungen von Prostituierten sind in anderen Bundesländern derzeit erlaubt, in Berlin jedoch ohne "gesichtsnahe Praktiken".

In zwei Jahren Pandemie haben die Deutschen bereits einige fragwürdige Corona-Regeln erlebt. Beispielsweise in der ersten Welle das Verbot, sich alleine auf eine Parkbank oder Wiese zu setzen. Nur Spazierengehen war während der Ausgangsbeschränkungen erlaubt, jedoch nicht das Verweilen an einem Ort. Oder das Rodel-Verbot für Kinder, die zwar in der Schule Kontakt miteinander haben durften jedoch nicht am Nachmittag beim Schlittenfahren.

Doch auch heute gibt es noch so einige Corona-Regeln, die gleichzeitig skurril und zum Schmunzeln sind.

Medizin-Studenten an der Uni Greifswald dürfen beispielsweise keinen Vollbart tragen, denn dadurch liegt die FFP2-Maske nicht richtig an. Die Studierenden werden in einer E-Mail dazu aufgefordert, ihre Bärte abzurasieren. "Bitte passen Sie ihre Rasur umgehend hygienekonform (...) an", heißt es in der Mail, die dem Nordkurier vorliegt.

Besonders verstörend ist dabei eine Infografik, die zeigt, welche Bärte noch erlaubt sind. Darunter auch ein Schnauzbart, wie ihn früher Adolf Hitler trug - die sogenannte "Zahnbürste". Die Bart-Anordnung gilt übrigens nur für Medizin-Studierende, nicht für andere Studenten.

Wegen Corona: Keine "gesichtsnahen Praktiken" im Bordell

Eine weitere skurrile Vorschrift gilt für Prostituierte in Berlin. Sie dürfen nur Kundinnen und Kunden unter der 2G-Regel, mit Termin und FFP2-Maske annehmen. So weit, so gut. Doch in der Verordnung heißt es zusätzlich: "Gesichtsnahe Praktiken sind nicht gestattet." Demnach dürfen in Bordellen nur Berührungen unterhalb des Halses stattfinden. Küsse sind nicht erlaubt. Auch Sex-Stellungen, bei denen sich die Gesichter zu nahe kommen, sind tabu. In Bayern bleiben Bordellbetriebe weiterhin komplett geschlossen, genauso wie Clubs und Diskotheken.

Feiern sind erlaubt, aber ohne Tanzen

Im Freistaat sorgt zudem eine weitere Corona-Regel für Unverständnis. Bei privaten Treffen gelten weiterhin auch für Geimpfte und Geboosterte Kontaktbeschränkungen. Nur maximal zehn Personen dürfen zusammenkommen, so ist die Regel im privaten Raum. Öffentlich sind indes viel mehr Personen bei Zusammenkünften erlaubt. Ins Stadion dürfen maximal 15.000 Personen mit Masken und unter 2G-plus-Bedingung. Wer seinen Geburtstag oder eine Hochzeit feiern will, darf in der Gastronomie oder einer Event-Location eine Kapazität von 50 Prozent auslasten.

Wer einen Saal für 300 Personen mietet, darf 150 Gäste einladen. Zu Hause wären es nur neun Personen plus dem Gastgeber. Bei Veranstaltungen außerhalb brauchen jedoch alle Gäste einen 2G plus-Nachweis. Zudem herrscht eine FFP2-Maskenpflicht, auch unter freiem Himmel. Diese entfällt nur, wenn man am Tisch sitzt. Doch wer meint, bei einer Party in der Gastro ist alles erlaubt, der irrt sich. Denn "in geschlossenen Räumen ist Tanzen nicht zulässig." Somit dürfen die Gäste nur im Sitzen feiern.

Für Ungeimpfte wird es noch härter: Sie dürfen an keiner 2G-plus Veranstaltung teilnehmen und privat nur zwei Hausstände treffen, von denen der kleinere maximal zwei Leute umfasst.

Verwandte Themen