Neue Gesetze

Rollerkennzeichen, Organspende und Corona: Das ändert sich ab heute

1.3.2022, 06:37 Uhr
Bislang mussten Laufzeitverträge drei Monate vor Ablauf der Vertragszeit gekündigt werden. Andernfalls verlängerte sich die Laufzeit automatisch um ein Jahr. Ab dem 1. März gilt nun eine kleine jedoch verbraucherfreundliche Änderung.  Für Verträge, die ab dem 1. März 2022 geschlossen werden, gilt dann nur noch eine Kündigungsfrist von einem Monat. Als Sahnehäubchen für alle Schlafmützen oben drauf: Wird die Kündigungsfrist dennoch verpasst, verlängert sich die Laufzeit auf unbestimmte Zeit. Das bedeutet, dass Kunden den Vertrag dann jederzeit mit einer Frist von nur einem Monat kündigen können.
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Mehr Verbraucherschutz bei Verträgen

Bislang mussten Laufzeitverträge drei Monate vor Ablauf der Vertragszeit gekündigt werden. Andernfalls verlängerte sich die Laufzeit automatisch um ein Jahr. Ab dem 1. März gilt nun eine kleine jedoch verbraucherfreundliche Änderung. Für Verträge, die ab dem 1. März 2022 geschlossen werden, gilt dann nur noch eine Kündigungsfrist von einem Monat. Als Sahnehäubchen für alle Schlafmützen oben drauf: Wird die Kündigungsfrist dennoch verpasst, verlängert sich die Laufzeit auf unbestimmte Zeit. Das bedeutet, dass Kunden den Vertrag dann jederzeit mit einer Frist von nur einem Monat kündigen können. © imago images/imagebroker/begsteiger, NN

Wer ab dem 1. März mit einem Roller, Mofa, E-Scooter oder S-Pedelec (bis 50 Kubik) unterwegs ist, braucht nun zwingend ein grünes Kennzeichen. Fahrzeuge mit blauem Kennzeichen sind ab dann im Straßenverkehr nicht mehr versichert.
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Grünes Kennzeichen für Roller

Wer ab dem 1. März mit einem Roller, Mofa, E-Scooter oder S-Pedelec (bis 50 Kubik) unterwegs ist, braucht nun zwingend ein grünes Kennzeichen. Fahrzeuge mit blauem Kennzeichen sind ab dann im Straßenverkehr nicht mehr versichert. © Andreas Arnold/dpa/dpa-tmn

Ebenfalls zum 1. März tritt eine neue Regelung zum Transplantationsgesetz in Kraft. Diese ermöglicht es Ärztinnen und Ärzten alle zwei Jahre ihre Patientinnen und Patienten über Organ- und Gewebespende zu beraten und diese Beratungsgespräche über die Kasse abzurechnen (7,32 Euro pro Gespräch). Dadurch soll eine höhere Spendenbereitschaft erreicht werden.
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Beratungsgespräche für Organspende

Ebenfalls zum 1. März tritt eine neue Regelung zum Transplantationsgesetz in Kraft. Diese ermöglicht es Ärztinnen und Ärzten alle zwei Jahre ihre Patientinnen und Patienten über Organ- und Gewebespende zu beraten und diese Beratungsgespräche über die Kasse abzurechnen (7,32 Euro pro Gespräch). Dadurch soll eine höhere Spendenbereitschaft erreicht werden. © Daniel Maurer/dpa/Archvi

Im Bundesnaturschutzgesetz gibt es ab dem 1. März Neuerungen, wodurch vor allem dem zunehmenden Insektensterben vorgebeugt werden soll. Streuobstwiesen, Grünland mit vielfältigem Artenaufkommen, Steinhaufenbegrenzungen an Feldern und Trockenmauern werden dadurch gesetzlich geschützt, um den Insekten Lebens- und Rückzugsraum zu gewährleisten. Weiterhin wird die Straßenbeleuchtung in Naturschutzgebieten verboten. Auch künstliche Lichtquellen wie Insektenfallen trifft ein Verbot.
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Insektenschutz

Im Bundesnaturschutzgesetz gibt es ab dem 1. März Neuerungen, wodurch vor allem dem zunehmenden Insektensterben vorgebeugt werden soll. Streuobstwiesen, Grünland mit vielfältigem Artenaufkommen, Steinhaufenbegrenzungen an Feldern und Trockenmauern werden dadurch gesetzlich geschützt, um den Insekten Lebens- und Rückzugsraum zu gewährleisten. Weiterhin wird die Straßenbeleuchtung in Naturschutzgebieten verboten. Auch künstliche Lichtquellen wie Insektenfallen trifft ein Verbot. © Roland Fengler, NN

Der immer wieder ab März bis zum 30. September geltende Gehölz- und Heckenschutz wird auch 2022 nicht fehlen. In dieser Zeit dürfen Hecken, Bäume und andere Gehölze nicht geschnitten werden. Private Gärten sind davon jedoch ausgenommen und auch Pflegeschnitte für Hecken und Obstbäume sind erlaubt. Baumfällarbeiten auf dem Grundstück müssen jedoch mit der Kommune abgestimmt werden. Sollten allerdings Vögel oder andere Tiere in den Bäumen oder Gebüschen leben, muss das Vorhaben zurückgestellt werden.
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Gehölz- und Heckenschutz

Der immer wieder ab März bis zum 30. September geltende Gehölz- und Heckenschutz wird auch 2022 nicht fehlen. In dieser Zeit dürfen Hecken, Bäume und andere Gehölze nicht geschnitten werden. Private Gärten sind davon jedoch ausgenommen und auch Pflegeschnitte für Hecken und Obstbäume sind erlaubt. Baumfällarbeiten auf dem Grundstück müssen jedoch mit der Kommune abgestimmt werden. Sollten allerdings Vögel oder andere Tiere in den Bäumen oder Gebüschen leben, muss das Vorhaben zurückgestellt werden. © Karl-Josef Hildenbrand, dpa-tmn

Es ist wieder soweit: Am 27. März wird die Uhr von 2 Uhr auf 3 Uhr um eine Stunde vorgestellt. Bedeutet eine Stunde Schlaf weniger in dieser Nacht.
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Zeitumstellung

Es ist wieder soweit: Am 27. März wird die Uhr von 2 Uhr auf 3 Uhr um eine Stunde vorgestellt. Bedeutet eine Stunde Schlaf weniger in dieser Nacht. © Swen Pförtner/dpa

Auch wenn Bayern in Sachen Öffnungsstrategie vielen anderen Bundesländern vorprescht und bereits seit dem 17. Februar umfassende Maßnahmen erlassen hat, sollen im März noch weitere schrittweise Lockerungen hinzukommen - vorausgesetzt die Corona-Lage lässt es zu.  So hat die Bund-Länder-Konferenz am 16. Februar etwa folgenden Öffnungsplan festgelegt. Inwiefern Bayern diesen Plan umsetzen wird, ist noch nicht klar. Da die Stimmen in der Landesregierung bezüglich einer baldigen Lockerung der Maßnahmen immer lauter werden, gilt es als wahrscheinlich.
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Corona-Lockerungen im März

Auch wenn Bayern in Sachen Öffnungsstrategie vielen anderen Bundesländern vorprescht und bereits seit dem 17. Februar umfassende Maßnahmen erlassen hat, sollen im März noch weitere schrittweise Lockerungen hinzukommen - vorausgesetzt die Corona-Lage lässt es zu. So hat die Bund-Länder-Konferenz am 16. Februar etwa folgenden Öffnungsplan festgelegt. Inwiefern Bayern diesen Plan umsetzen wird, ist noch nicht klar. Da die Stimmen in der Landesregierung bezüglich einer baldigen Lockerung der Maßnahmen immer lauter werden, gilt es als wahrscheinlich. © Michele Tantussi/Reuters/Pool/dpa

Ab dem 4. März soll etwa der Zugang zur Gastronomie für Geimpfte, Genesene und nun auch wieder für ungeimpfte Personen mit tagesaktuellem Test ermöglicht werden. Auch in Hotels und Gastunterkünften soll ab da wieder die 3G-Regel gelten. Ebenfalls sollen Kneipen und Bars sowie Diskotheken und Clubs ab dem 4. März bundesweit unter 2G-plus-Regeln wieder öffnen dürfen.
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Clubs, Bars und Gastronomie

Ab dem 4. März soll etwa der Zugang zur Gastronomie für Geimpfte, Genesene und nun auch wieder für ungeimpfte Personen mit tagesaktuellem Test ermöglicht werden. Auch in Hotels und Gastunterkünften soll ab da wieder die 3G-Regel gelten. Ebenfalls sollen Kneipen und Bars sowie Diskotheken und Clubs ab dem 4. März bundesweit unter 2G-plus-Regeln wieder öffnen dürfen. © Markus Scholz, dpa

Ab dem 20. März sollen dann "alle tiefgreifenderen Schutzmaßnahmen entfallen". Danach sollen nur noch Basisschutzmaßnahmen wie insbesondere das Tragen medizinischer Masken greifen. 
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Ab dem 20. März: Basisschutzmaßnahmen

Ab dem 20. März sollen dann "alle tiefgreifenderen Schutzmaßnahmen entfallen". Danach sollen nur noch Basisschutzmaßnahmen wie insbesondere das Tragen medizinischer Masken greifen.  © Bernd Thissen/dpa

Enden wird nach aktuellem Stand jedoch die Möglichkeit der telefonischen Beratung durch Ärztinnen und Ärzte. Die telemedizinische Beratung wurde während der Corona-Pandemie eingeführt, um das Ansteckungsrisiko beim Arztbesuch zu minimieren. Allerdings wird derzeit auch über die Beibehaltung diskutiert - Ausgang also noch offen.
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Bleibt die Telemedizin?

Enden wird nach aktuellem Stand jedoch die Möglichkeit der telefonischen Beratung durch Ärztinnen und Ärzte. Die telemedizinische Beratung wurde während der Corona-Pandemie eingeführt, um das Ansteckungsrisiko beim Arztbesuch zu minimieren. Allerdings wird derzeit auch über die Beibehaltung diskutiert - Ausgang also noch offen. © Monika Skolimowska, dpa

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