Rechtslage schwammig
Runter vom Gas: Gilt Tempo 30 an Schulen auch in den Ferien?
31.7.2023, 14:28 Uhr
Schulkinder werden besonders geschützt: Vor den meisten Schulen dürfen Verkehrsteilnehmende nur maximal 30 Kilometer pro Stunder fahren. Meistens gilt das Tempolimit Montag bis Freitag von 7 bis 18 Uhr begrenzt. Wer schneller fährt, muss damit rechnen, geblitzt zu werden und ein Bußgeld zu zahlen.
So ging es laut "ADAC" auch einem Autofahrer, der an Karfreitag mit 39 Kilometer pro Stunde geblitzt worden ist. An dem Schild war ebenfalls "Mo - Fr, 7 - 16 h" angebracht. Darüber das Wort "Schule". Das Amtsgericht hat eine Geldbuße von 15 Euro auferlegt. Der Mann wollte das so nicht akzeptieren und hat deshalb Rechtsbeschwerde gegen das Urteil eingereicht. Seiner Ansicht nach galt die Beschilderung nur für tatsächliche Schulzeiten und nicht an offiziellen Feiertagen.
Damit kam er allerdings nicht durch, denn die Richter entschieden, dass das Schild immer von Montag bis Freitag gilt - ganz gleich, ob es sich um einen Feiertag handelt. Verkehrsteilnehmenden könne nicht selbst überlassen werden, wann sie sich für welche Geschwindigkeit entscheiden. Auch wenn das Zusatzschild "Schule" dabei stünde, ändere das nichts an der Vorgabe: Tempo 30. Es sei eine reine Information.
Rechtslage nicht eindeutig
Doch so ist es nicht immer - die Rechtssprechung ist nicht eindeutig. Es gab im Vorfeld auch schon Urteile, die zu einem anderen Ergebnis kamen. Auch im offiziellen Bußgeldkatalog gibt es keine eindeutige Aussage. Es ist nur festgehalten, dass auch während der Schulferien davon ausgegangen werden kann, dass ich Kinder auf dem Schulgelände aufhalten könnten. Deshalb sei generell empfehlenswert, sich auch an Feiertagen und in den Ferien an das Tempolimit zu halten.
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