Kein Bußgeld
Sie müssen sich nicht immer anschnallen: Diese Ausnahmen gelten beim Autofahren
30.3.2023, 15:42 Uhr
Dank angelegten Anschnallgurten im Auto sind wohl schon einige Zusammenstöße oder Vollbremsungen für die Insassen glimpflich ausgegangen. Trotzdem sind nicht alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Straßenverkehrs zum Gurt-Tragen verpflichtet.
Legal ohne Gurt unterwegs
Der ADAC schreibt, wer in Schrittgeschwindigkeit fährt, etwa auf Parkplätzen oder im Rückwärtsgang, kann das ohne Gurt tun.
Eine weitere Ausnahme gilt für Busse. Wer hier am Steuer sitzt, darf auf das Anschnallen verzichten. Das gilt auch für alle Insassen, solange es auch Stehplätze gibt. In Reisebussen gilt jedoch für Fahrgäste Gurtpflicht. Aufgehoben ist die nur, wenn sie kurz aufstehen müssen, etwa für einen Gang zur Toilette.
Auch Begleitpersonen von betreuungsbedürftigen Gruppen ist das Gurt ablegen gestattet, sofern es die Betreuung ihrer Schützlinge erfordert.
Zuletzt macht die Regel bei Post- und Paketbotinnen und -boten eine Ausnahme. Da sie oft anhalten und aussteigen, ist auch für sie kein Gurt vorgeschrieben.
Anschnallen rettet Leben - und Geld
Auch wenn es in Ausnahmen erlaubt ist, unangeschnallt zu fahren, rettet der Gurt immer noch Leben. Trotz immer neuen Sicherheitsvorkehrungen in Autos, ist der Anschnallgurt eine der wichtigsten. Laut des ADAC kann ohne Gurt schon ein Aufprall bei einer Geschwindigkeit von 30 Kilometern pro Stunde lebensgefährlich werden. Der Auto Club Europa und der Deutsche Verkehrssicherheitsrat haben bereits vor einigen Jahren ermittelt, dass jeder fünfte Verkehrstote nicht angeschnallt war.
Falls das noch nicht überzeugt, lässt sich mit Anschnallen immerhin Geld sparen. Wer ohne angelegten Gurt erwischt wird, bezahlt laut aktuellem Bußgeldkatalog 30 Euro. Auch für jeden weiteren nicht angeschnallten Fahrgast unter 18 Jahren zahlt die Fahrerin oder der Fahrer. Werden Kinder auch noch ohne Kindersitz transportiert, wird es mindestens doppelt so teurer und ein Punkt in Flensburg kommt dazu.
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