Gewusst?

Urlauber aufgepasst: Darum sollten Sie an diesen Juni-Tagen keinen Flug buchen

26.5.2023, 09:34 Uhr

Im Juni 2023 sollten Sie sich ihren Flug ganz besonders gut aussuchen. (Symbolbild) © Boris Roessler/dpa

Endlich ist er auch in Bayern, Franken und der Region angekommen: Der Frühling. In den letzten Wochen und Monaten gab es viel Grau in Grau, Winde und dazu auch jede Menge Regen. Der ein oder andere wird sich deshalb umso mehr auf einen wohlverdienten Sommerurlaub freuen. Doch aufgepasst! Wenn Sie im Juni 2023 verreisen möchten, sollten Sie lieber ganz genau noch einmal das Datum checken.

Denn: Vom 12. bis 24. Juni üben rund 220 Militärflugzeuge vieler Nato-Staaten am Himmel über der deutschen Bundesrepublik den Ernstfall. Heißt im Umkehrschluss auch: Große Bereiche des Luftraums werden dann gesperrt. Für viele zivile Flugzeuge bedeutet das dann vor allem eines: Verspätungen, Annullierungen und Umleitungen an unseren Flughäfen.

Vor allem Sommerurlauberinnen und Sommerurlauber könnte es hier – zumindest teilweise – hart treffen. „Es wird zu Einschränkungen kommen. Wie und in welcher Art ist aktuell noch unklar“, kann eine Sprecherin des Bundesverbands der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL) gegenüber „bild.de“ noch kein abschließendes Fazit ziehen. Denkbar seien demnach jedoch Verspätungen und Umleitungen – wie während der erst kürzlich abgehaltenen Streiks. Der Luftraum über Deutschland ist ohnehin schon eng getaktet. Solch eine Übung stellt in jedem Falle eine wesentlich kompliziertere Angelegenheit dar.

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Komplette Ausfälle wolle man, so gut es geht, vermeiden. „Wir sind mit dem Bundesverteidigungsministerium, dem Bundesverkehrsministerium und der Deutschen Flugsicherung im Gespräch“, erklärt die Sprecherin gegenüber dem „Springer“-Verlag weiter. Konkret werde an den betroffenen Tagen der sogenannte Luftraum Ost von 10 bis 14 Uhr, der Luftraum Süd von 13 bis 17 Uhr sowie der Luftraum Nord von 16 bis 20 Uhr gesperrt sein. Nachts und am Wochenende sollen hingegen keine Übungen absolviert werden. Hier werde auf dem Papier „ein klassisches Artikel-5-Nato-Szenario“ geübt. Vereinfacht gesagt bedeutet dies, dass sich Bündnispartner verpflichten, bei einem bewaffneten Angriff gegen einen oder mehrere von ihnen Beistand zu leisten.

Gibt es Entschädigungen?

Eine weitere wichtige Frage: Erhalten Passagiere eine Entschädigung? Hier ist die Regelung klar: Einen Anspruch auf Entschädigung haben Fluggäste nur dann, wenn sie weniger als 14 Tage vor dem Abflug darüber informiert werden. Die Fluggesellschaft muss aber auch nur dann eine Ausgleichszahlung leisten, wenn keine außergewöhnlichen Umstände vorliegen. Ob dies bei einer solchen Militär-Übung gegeben sei, muss im Zweifel noch rechtlich einwandfrei von entsprechenden Expertinnen und Experten definiert werden.