32 km/h zu schnell

Vater rast mit bewusstlosem Kind in Klinik - und muss trotz Notfall Führerschein abgeben

Eva Orttenburger

Online-Redaktion

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19.5.2022, 14:38 Uhr
Der Mann war auf dem Weg zum Krankenhaus 32 km/h zu schnell und wurde geblitzt.

© S. Engels/stock.adobe.com Der Mann war auf dem Weg zum Krankenhaus 32 km/h zu schnell und wurde geblitzt.

Die zweijährige Tochter des Mannes war einem Bericht der Siegener Zeitung zufolge am 18. Januar zu Hause kollabiert. Der 32-jährige Vater handelte geistesgegenwärtig und fuhr das bewusstlose Mädchen in die Notaufnahme.

Allerdings hatte der Mann vergessen, sich anzuschnallen. Unterwegs wurde er von der Polizei gestoppt und darauf hingewiesen. Da die Beamten jedoch den Ernst der Lage erkannten, eskortierten sie den Mann mit seinem Wagen bis zur Notaufnahme. Dabei fuhren der 32-Jährige sowie die Polizisten etwas schneller als erlaubt. Mit 82 km/h wurde der Vater innerorts geblitzt. Er bekam im Februar einen Bußgeldbescheid zugestellt und sollte seinen Führerschein für einen Monat abgeben.

Polizei bestätigt Notfall

Der 32-Jährige wehrte sich jedoch gegen die Strafe und ging vor Gericht, da es sich um einen Notfall handelte. Auch die Polizisten, die vor Ort waren, bestätigen die Notsituation des Kindes in einem Auszug aus dem Polizeiprotokoll, das der Siegener Zeitung vorliegt. "Augenscheinlich musste dieses (das Mädchen, Anm. der Redaktion) schnellstmöglich medizinisch behandelt werden, daher eskortierte man mit dem Zivilwagen bis zur Kinderklinik, wo das Kind umgehend der Notaufnahme zugeführt wurde", heißt es darin.

Vor Gericht verlor der Vater jedoch den Prozess. Die Situation hätte nicht das Fahren von 82 km/h gerechtfertigt, urteilte der zuständige Richter. Eine weitere Begründung : "Er hätte einen Rettungswagen rufen müssen, wir haben da in Deutschland ein funktionierendes System." Allerdings gab der 32-Jährige an, dass er nicht so gut Deutsch spreche und deshalb keinen Krankenwagen gerufen hatte. Laut dem Richter hätte der Vater dann jedoch eine andere Person suchen müssen, die dies für ihn übernimmt. Das Kind wäre dem Richter zufolge mit dem Krankenwagen auch viel schneller in der Klinik gewesen.

Das Fahrverbot für den Vater wurde vom Gericht zwar nicht aufgehoben, allerdings wurde das Bußgeld von 348,50 Euro auf 260 Euro reduziert. Wie es dem zweijährigen Mädchen mittlerweile geht und ob es rechtzeitig im Krankenhaus behandelt werden konnte, ist nicht bekannt.


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