Landesgericht Berlin

Verbraucherzentrale klagt gegen Klausel zur Preiserhöhnung bei Spotify – und gewinnt

22.9.2022, 09:50 Uhr
Preise steigen heute immer mehr an. Auch Spotify-Nutzerinnen und Nutzer sind betroffen.

© Silas Stein via www.imago-images.de Preise steigen heute immer mehr an. Auch Spotify-Nutzerinnen und Nutzer sind betroffen.

Der Musik-Streaming-Dienst Spotify hat im Mai 2021 seine Nutzungsbedingungen geändert und Klauseln zur möglichen Preiserhöhung hinzugefügt. Diese lauten wie folgt: "Spotify kann etwa eine Preiserhöhung erwägen, wenn z.B. die Kosten für Inhalte, die Kosten für die IT-Infrastruktur von Spotify und die allgemeinen Gemeinkosten steigen, was zu einer Erhöhung der Gesamtkosten für die Bereitstellung der Spotify-Dienste führt."

Nun ist die Verbraucherzentrale des Bundesverbands gegen die oben genannte Klausel vor Gericht gezogen, wie am 9. September bekannt gegeben wurde. Grund hinter der Klage war eine einseitige Formulierung der Regelungen, die Nutzerinnen und Nutzer benachteiligen.

Das Landesgericht Berlin hat dem Kläger Recht gegeben und fällte am 28. Juni das Urteil, dass die Preisanpassungen in den Nutzungsbedingungen von Spotify unzulässig sind. Konkret geht es darum, dass Spotify ausschließlich von Preiserhöhungen spricht, aber keine Möglichkeiten für eine Preissenkung als Ausgleich inkludiert hat.

Das schwedische Unternehmen hat jedoch entgegengehalten, dass eine Preissenkung unrealistisch sei und Kundinnen und Kunden die Möglichkeit haben jederzeit zu kündigen. Das Gericht hielt diese Begründung für unzureichend, da es beispielweise eine Senkung der Umsatzsteuer 2020 gab. Außerdem ist die Gewährleistung bei Klauseländerungen zu kündigen ungenügend.

Mit dem Urteil ist aber noch nicht Schluss, da der Streaming-Dienst gegen den Beschluss eine Berufung eingelegt hat. Die Entscheidung wird für Nutzerinnen und Nutzer wohl kaum Auswirkungen haben. Wie es nun weiter geht, ist noch unklar, es steht aber fest, dass Spotify eine Strafzahlung droht, sollten die Klauseln weiterhin beibehalten werden.

Keine Kommentare