Teure Rechnungen

Vorsicht: Betrüger wollen dieses Wort von Ihnen am Telefon hören

4.3.2022, 13:17 Uhr
Immer wieder wenden Betrüger einen gemeinen Trick an, der aus den USA nach Europa und somit auch Deutschland geschwappt ist und im Vorfeld kaum zu Hinterschauen ist.

© Hauke-Christian Dittrich, dpa Immer wieder wenden Betrüger einen gemeinen Trick an, der aus den USA nach Europa und somit auch Deutschland geschwappt ist und im Vorfeld kaum zu Hinterschauen ist.

Immer wieder wenden Betrüger einen gemeinen Trick an, um Sie in die Falle zu locken. Seien Sie also lieber skeptisch, wenn Sie das nächste Mal eine unbekannte Nummer anruft.

Masche kaum durchschaubar

Das Ziel der Betrüger ist es, Ihnen das Wort "Ja" zu entlocken. Das gelingt meistens ganz einfach mit Fragen wie "Können Sie mich noch hören?" oder "Sind sie der Hauseigentümer?". Wie techbook.de berichtet schneiden die Betrüger dann die Teile des Gesprächs so zusammen, dass der Eindruck entsteht, der Angerufene hätte einer teueren Bestellung zugestimmt.

Ein paar Tage später folgt oft eine böse Überraschung: Eine teure Rechnung im Briefkasten. Wer die Zahlung verweigert, bekommt schnell Druck von den Betrügern. Sie beharren auf den angeblichen Kaufvertrag mit dem deutlich zu hörenden "Ja" des falschen Telefonschnitts und drohen meistens sogar mit einem negativen Schufa-Eintrag oder dem Inkassobüro.

So verhalten Sie sich am Telefon richtig

Seien sie skeptisch bei unbekannten Anrufern! Vermeiden sie es mit "Ja" zu antworten, auch auf scheinbar harmlose Fragen. Die Verbraucherzentrale rät grundsätzlich zu folgenden Antworten: Auf „Können Sie mich hören?“ nicht mit „Ja“ antworten, sondern mit „Ich höre Sie“. Wenn Ihnen das Gespräch komisch vorkommt, legen sie am besten einfach auf.

Keine Panik, wenn Sie auf einen Betrug reingefallen sind

Falls sie Opfer eines solchen Betrugs geworden sind, keine Panik! Rechtsanwalt Christian Solmecke rät: „Zwar können Verträge normalerweise auch übers Telefon abgeschlossen werden. Hierbei muss jedoch der angebliche Verkäufer beweisen, dass der Vertrag zustande gekommen ist. Hierzu muss er Ihnen am Telefon ein konkretes Angebot unterbreitet haben. An diesem fehlt es hier jedoch. In diesem Zusammenhang sollten Sie sich auch nicht durch einen vorgespielten Telefonmitschnitt irritieren lassen.“

Mitschnitte dieser Art seien generell nur verwertbar, wenn der Angerufene diesem zuvor zugestimmt hat. Bezahlen Sie auf keinen Fall die Rechnung und lassen sie sich nicht unter Druck setzen. Im Zweifelsfall können Sie sich auch an die Verbraucherzentrale, an einen Rechtsanwalt oder an die Polizei wenden. Denn eine Strafanzeige käme in diesem Fall für den Betrüger infrage.

Ist ein Vertrag ohne Unterschrift wirksam?

Viele fragen sich vielleicht, ob ein Vertrag ohne Unterschrift überhaupt rechtsgültig ist. Ja, ein am Telefon abgeschlossener Vertrag ist auch ohne schriftliche Bestätigung wirksam. Möchte man einen solchen Vertrag jedoch wieder kündigen, bedarf es einer Schriftform. Verbraucherschützer bemängeln das seit Jahren. Kunden hätten während des Telefonats kaum Bedenkzeit und werden oft überrumpelt. Die Verbraucherschützer fordern, dass am Telefon abgeschlossene Verträge erst durch eine nachträgliche Unterschrift rechtswirksam werden. Die Politik konnte sich bislang nicht auf eine solche allgemeingültige Regelung einigen.

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